Wichtig: Es handelt sich um Eckpunkte/FAQ/Infopapier (noch kein verabschiedeter Gesetzestext). Dennoch lassen sich daraus To-dos und Zeitachsen ableiten.
Was ist anders als im GEG („Heizungsgesetz“)?
1. 65%-Vorgabe fällt weg, keine Betriebsverbote
Die pauschale 65%-Regel für Neu- und Bestandsbauten soll entfallen, ebenso Betriebsverbote bestimmter Heizungen
Die GEG-Regelungen §§ 71–71p sowie § 72 (Novelle 2023) sollen gestrichen werden
2. Eigentümer wählen beim Austausch wieder aus einem Optionskatalog
Beim Heizungstausch soll es einen technologieoffenen Katalog geben (u. a. Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse; weiterhin auch Gas/Öl)
3. Öl/Gas bleibt möglich, aber mit Bio-Treppe
Wer ab Inkrafttreten neu Öl- oder Gasheizungen einbaut, muss diese ab 1. Januar 2029 mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betreiben („Bio-Treppe“).
Start: mindestens 10% ab 2029, weitere Anstiege bis 2040 in drei Stufen (noch ohne Details im Eckpunktepapier)
4. Zusätzliche Grüngas-/Grünölquote ab 2028 (Lieferkette)
Ab 2028 soll eine moderate Quote bis zu 1% starten, verpflichtend für Inverkehrbringer (Gas/Heizöl), bilanziell erfüllbar; Anrechnung auf die Bio-Treppe ist vorgesehen
5. Förderung bleibt politisch zugesagt, mindestens bis 2029
Die Finanzierung der BEG soll bis mindestens 2029 gesichert werden
Bis wann muss was berücksichtigt werden?
Bis vor 1. Juli 2026: Gesetz soll in Kraft treten
Politischer Fahrplan: Kabinettsbeschluss „bis Ostern“, Bundestagsbefassung im Frühjahr, Inkrafttreten vor dem 01.07.2026
Handlungsempfehlung: Laufende Projekte/Angebotsanfragen so strukturieren, dass bei Gesetzeswechsel keine Beschlüsse „ins Leere“ laufen (z. B. Beschlussvarianten/Alternativen, Kostendeckel, Fördervorbehalt).
Ab 2028: Grüngas-/Grünölquote startet (bis zu 1%)
Quote gilt auf Lieferkette/Inverkehrbringer-Ebene; soll hochlaufen und bis 2030 u. a. CO₂-Einsparung bringen.
Handlungsempfehlung: Bei Gas-/Ölversorgung künftig Tarife/Vertragsunterlagen darauf prüfen, wie Quote/Bio-Anteile nachgewiesen werden (Stichwort: bilanziell/„Book-and-Claim“ ist als Logik genannt).
Ab 1. Januar 2029: Bio-Treppe wird Pflicht für neue Öl-/Gasheizungen
Start 10% klimafreundlicher Anteil; weiterer Pfad bis 2040
Handlungsempfehlung: Wer nach 2026 noch Öl/Gas neu einbaut, muss ab 2029 bio-anteilige Brennstofftarife einplanen (Kosten/Verfügbarkeit).
2030: Evaluierung, mögliches Nachsteuern
Wenn der Gebäudesektor sein Klimaziel verfehlt, ist Nachsteuerung angekündigt
Handlungsempfehlung: Bei langfristigen Heizstrategien (insb. WEG) Flexibilität einbauen (z. B. hybride Optionen, Anschlussfähigkeit an Wärmenetze, Sanierungsfahrplan/Etappen).
Bis Ende 2029: Effizienzklassen werden harmonisiert
Nationale Gebäudeeffizienzklassen sollen bis Ende 2029 an EU-Vorgaben harmonisiert werden
Das Infopapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz finden Sie hier.
Die Eckpunkte des Gebäudemonernisierungsgesetzes finden Sier hier.
Die FAQ zum Gebäudemodernisierungsgesetz finden Sie hier.