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Gebäudemodernisierungsgesetz: VDIV fordert klare Regeln für die Praxis

Der VDIV Deutschland kritisiert die extrem kurze Frist zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Der Verband unterstützt technologieoffene Modernisierung, fordert aber digitale Nachweise, klare Zuständigkeiten, realistische Fristen und GdWE-taugliche Förderung.

Der VDIV Deutschland hat zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes Stellung genommen und deutliche Nachbesserungen angemahnt. Die bis zum 11. Mai 2026 gesetzte Frist von lediglich vier Werktagen sei angesichts der Tragweite des Vorhabens deutlich zu kurz. Der Entwurf betrifft zentrale Fragen von Wärmeversorgung, Gebäudemodernisierung, Solarenergie, Ladeinfrastruktur, Gebäudeautomation, Energieausweisen, Nachweisen, Abrechnung und Kostenverteilung.

Der Verband unterstützt das Ziel, Gebäudemodernisierung technologieoffen, rechtssicher und sozial ausgewogen auszugestalten. Zugleich weist er darauf hin, dass Immobilienverwaltungen in der Umsetzung eine zentrale Schnittstellenfunktion übernehmen: zwischen GdWE, vermietenden Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern, Fachplanern, Energieversorgern, Abrechnungsdienstleistern, Banken und Behörden.

Kritisch bewertet der VDIV Deutschland insbesondere neue Anforderungen durch die vorgesehene Bio-Treppe, unklare Verantwortlichkeiten bei Kostenverteilung und Nachweisen sowie fehlende Passgenauigkeit für die Beschluss-, Finanzierungs- und Umsetzungsrealität von Gemeinschaften der Wohnungseigentümer.

„Technologieoffenheit darf nicht durch neue Rechtsunsicherheit ersetzt werden. Der Entwurf eröffnet Spielräume, verlagert aber zugleich erhebliche Komplexität in die Verwaltungspraxis“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Der Verband fordert klare Zuständigkeiten, digitale und standardisierte Nachweise, realistische Fristen, vergütungsfähige Verwaltungsprozesse und eine Förderkulisse, die für GdWE praktisch nutzbar ist. Gebäudemodernisierung könne nur gelingen, wenn gesetzliche Anforderungen im Gebäudebestand rechtssicher und handhabbar umgesetzt werden können.

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme.