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GEG-Novelle: Viele Fragen offen

Das Bundeskabinett hat den verpflichtenden Umstieg auf klimaschonende Heizsysteme ab 2024 beschlossen. Problematisch dabei: Viel zu kurze Umsetzungsfristen, eine nicht ausreichende Förderkulisse und die massive Benachteiligung breiter Eigentümerschichten und Mieter.

Alle neu eingebauten Heizungen sollen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – ab 2045 sind keine fossilen Brennstoffe mehr erlaubt. Zur Vermeidung sozialer Härten enthält der GEG-Entwurf zahlreiche Ausnahmen, Übergangsregelungen und Fördermöglichkeiten. Unproblematisch sind diese allerdings nicht: Auch weiterhin erachtet der VDIV Deutschland die Umsetzungsfristen zum Tausch von Heizungssystemen als zu kurz, was absehbar auch zu Lieferschwierigkeiten und einer dynamischen Preisentwicklung führen wird. Auch das flankierende Förderkonzept für erneuerbares Heizen klärt eine wichtige Frage nicht: Wie beständig und sicher ist die angekündigte Förderung?

Der VDIV Deutschland kritisiert zudem massiv, dass nur selbstnutzende Eigentümer und private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst genutzt), in den Anspruch der neuen Fördersätze kommen. „Viele Vermieter sind von der Grundförderung ausgeschlossen. Das trifft am Ende des Tages auch Mieter und trägt zur Spaltung der Gesellschaft bei“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Auch die über 80-Jährigen werden Konflikten ausgesetzt. Diese sollen von den Kosten einer Heizungserneuerung befreit sein (§ 71 i Abs. 2 GEG-E), aber nur in bestimmten Fallkonstellationen.

Im Ausschuss für Klimaschutz und Energie wurde der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung besprochen. Im Fokus stand auch dort, wie das Förderkonzept aussehen soll.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) muss so weiterentwickelt werden, dass auch künftig die Förderung zu den neuen gesetzlichen Anforderungen passt und mögliche Härtefälle besser adressiert werden können. Der dazu vorgelegte Bericht des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) besagt: „Das neue Förderkonzept besteht aus vier Elementen: einer Grundförderung, bei der Bürgerinnen und Bürger wie bereits bislang Zuschüsse für den Heizungstausch erhalten können. Zum zweiten kann die Grundförderung durch einen Klimabonus weiter erhöht werden. Als drittes Element bleibt neben der Zuschussförderung eine ergänzende Kreditförderung weiterhin möglich und schließlich bleibt die heute schon bestehende Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument weiterhin erhalten.“

Der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel teilte mit, dass für dieses Jahr im Haushalt rund 13 Milliarden Euro für Fördermaßnahmen insgesamt vorgesehen sind.