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Gewerbeflächen zu Wohnungen: Bund startet neue Förderung

Leerstehende Büros, Praxen oder Handelsflächen sollen künftig leichter zu Wohnungen umgebaut werden. Dafür ist zum 1. Juli 2026 das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ gestartet. Der Bund unterstützt damit Investoren, Selbstnutzer, Unternehmen, WEG und weitere Antragsteller, die bislang nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude oder Gebäudeteile in neuen Wohnraum umwandeln.

Gefördert wird der Umbau beheizter Nichtwohngebäude oder entsprechender Gebäudeteile, wenn dadurch mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro je neu entstehender Wohnung. Bei mehreren Wohneinheiten ist die Förderung grundsätzlich auf insgesamt 300.000 Euro begrenzt. Für das Jahr 2026 stehen nach Angaben des Bundesbauministeriums 300 Mio. Euro zur Verfügung.

An die Förderung sind energetische Anforderungen geknüpft. Die neu geschaffenen Wohnungen müssen grundsätzlich mindestens den Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien erreichen. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gilt der Standard EH Denkmal EE. Kosten der energetischen Sanierung selbst zählen allerdings nicht zu den förderfähigen Ausgaben des Programms, können aber grundsätzlich mit anderen Förderangeboten kombiniert werden.

Wichtig für die Praxis: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen für die Umbauarbeiten. Planungs- und Beratungsleistungen können dagegen bereits vorab in Anspruch genommen werden. Zudem ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz einzubinden.

Das Programm kann ein sinnvoller Baustein sein, um ungenutzte Flächen im Bestand zu aktivieren und zusätzlichen Wohnraum ressourcenschonend zu schaffen. Gerade in Innenstädten und gemischt genutzten Quartieren eröffnet die Umwandlung leerstehender Gewerbeflächen neue Möglichkeiten. Entscheidend bleibt jedoch, dass baurechtliche Fragen, Wirtschaftlichkeit, energetische Anforderungen und spätere Nutzung frühzeitig gemeinsam geprüft werden.

Weitere Infos zum Förderprogramm finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gewerbe-zu-wohnen-2419270