Für die Immobilienwirtschaft sind insbesondere die geplanten Änderungen bei der gebäudeinternen Netzinfrastruktur relevant. Telekommunikationsunternehmen sollen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht erhalten, Glasfasernetze innerhalb eines Gebäudes vollständig auszubauen. Zudem sind einheitliche technische Mindeststandards vorgesehen.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften sind dabei insbesondere die vorgesehenen Fristen relevant. Nach dem Gesetzentwurf können Gebäudeeigentümer den Vollausbau durch ein Telekommunikationsunternehmen abwenden, wenn sie innerhalb von zwei Monaten verbindlich zusichern, die gebäudeinterne Infrastruktur innerhalb von 24 Monaten selbst oder durch einen Dritten zu errichten. Für die Abstimmung des Leitungswegs sieht der Entwurf bei Wohnungseigentümergemeinschaften eine verlängerte Frist von fünf Monaten vor. Der VDIV Deutschland begrüßt, dass mehrere seiner Forderungen berücksichtigt wurden, sieht beim Vollausbaurecht jedoch weiterhin Nachbesserungsbedarf. Insbesondere müssen die Beschlussverfahren und Eigentumsverhältnisse in Wohnungseigentümergemeinschaften ausreichend berücksichtigt werden.
Auch außerhalb der Gebäude sollen Verfahren beschleunigt werden. Bei der Nutzung öffentlicher Wege sind unter bestimmten Voraussetzungen Anzeigeverfahren statt behördlicher Zustimmungen vorgesehen. Ergänzend soll das Gigabit-Grundbuch als zentrale Informationsplattform gesetzlich verankert werden, um Daten über bestehende Netzinfrastrukturen und Ausbauvorhaben besser zugänglich zu machen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der schrittweise Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze. Die Bundesnetzagentur soll zusätzliche Befugnisse erhalten, um Transparenz, fairen Wettbewerb und einen diskriminierungsfreien Netzzugang sicherzustellen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, marktmächtige Unternehmen zur Vorlage von Migrationsplänen zu verpflichten.
Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/8277) wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung.
Details zur ersten Lesung im Bundestag können hier eingesehen werden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-de-telekommunikationsnetze-1217568