Ausgangspunkt der Einwände ist die vorgesehene Aussetzung strengerer Verpflichtungen im Gebäudebestand bis 2029. Während nach bisherigem Recht deutlich ambitioniertere Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien vorgesehen waren, soll das neue Modell zunächst mit Grüngasanteilen arbeiten. Kritiker sprechen deshalb von einem deutlichen Rückschritt gegenüber dem bisherigen Regelungsniveau. Aus ihrer Sicht wird die Wärmewende damit nicht beschleunigt, sondern aufgeschoben. Das sei nicht nur klimapolitisch problematisch, sondern könne auch verfassungsrechtlich relevant sein, weil der Staat aus dem Grundgesetz heraus zu wirksamem Klimaschutz verpflichtet ist.
Besonders kritisch bewertet wird, dass die geplante Gesetzesarchitektur nach dieser Lesart hinter bereits bestehende Anforderungen zurückfällt. Beanstandet wird vor allem, dass neue Heizungen auch künftig in hohem Maß fossil betrieben werden könnten und verbindliche Vorgaben für einen raschen Umstieg auf erneuerbare Energien geschwächt würden.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die praktische Umsetzbarkeit des Konzepts. So wird bezweifelt, dass künftig überhaupt ausreichende Mengen an Biomethan oder Wasserstoff verfügbar sein werden, um die vorgesehenen Quoten zuverlässig zu erfüllen. Fehlen diese Mengen, könnte der fossile Betrieb faktisch länger fortgesetzt werden als politisch beabsichtigt. Auch dies würde die Emissionsminderung im Gebäudesektor weiter verzögern.
Neben den klimarechtlichen Fragen werden deutliche soziale Folgen thematisiert. Kritiker verweisen darauf, dass steigende Kosten des fossilen Heizens insbesondere Mieterhaushalte treffen könnten. Gerade im Mietwohnungsbereich verschärfe sich das bekannte Investor Nutzer Dilemma: Vermietende könnten sich bei einem Heizungstausch eher an den Anschaffungskosten orientieren, während die späteren Betriebskosten vielfach von den Mietenden zu tragen seien. Dadurch drohe, dass kurzfristig günstigere, langfristig aber teurere Heizlösungen gewählt werden.
Damit verdichtet sich die Debatte um das geplante Gesetz auf mehreren Ebenen zugleich: Klimaschutz, Verfassungsrecht, Mietkosten, Generationengerechtigkeit und europarechtliche Vorgaben. Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV, attestiert: „WEG werden nur umsetzen, was sie rechtssicher beschließen und wirtschaftlich tragen können. Wenn die 65-Prozent-Vorgabe ersetzt wird und Bio-Treppe und Quotenlogik an ihre Stelle treten, müssen Einzelheiten so klar geregelt sein, dass Eigentümergemeinschaften fristgerecht entscheiden, beauftragen und umsetzen können.“ Ob die Bundesregierung die Eckpunkte im weiteren Verfahren nachschärft, dürfte für die weitere Diskussion um die Wärmewende im Gebäudebestand entscheidend sein.