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GMG: Kostenteilung soll kommen, Umsetzung weiter offen

Die Bundesregierung verschiebt die Reform des Heizungsgesetzes und schafft sich damit mehr Zeit für eine Einigung innerhalb der Koalition. Parallel wurde bei den geplanten Regelungen im Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) eine hälftige Kostenteilung zwischen Mietern und Vermietern bei Netzentgelten, CO₂-Preis und biogenen Brennstoffen vereinbart. Während die Fristverschiebung kurzfristig Rechtsunsicherheit vermeiden soll, bleibt die konkrete Ausgestaltung der neuen Kostenregeln weiterhin ungeklärt.

Inhaltlich bestehen weiterhin Differenzen zwischen Union und SPD. Ersten Plänen zufolge soll die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfallen, stattdessen sollen fossile Heizsysteme zunächst weiter zulässig bleiben und erst ab 2029 schrittweise mit biogenen Anteilen ergänzt werden. Die Regelung, wonach neue Heizungen in bestehenden Gebäuden in Mittel- und Großstädten ab dem 1. Juli zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums auf Ende Oktober verschoben werden, mit dem Ziel, dass die 65-Prozent-Regelung gar nicht mehr wirksam wird. Besonders umstritten ist dabei, wie zusätzliche Belastungen sozial ausgewogen verteilt werden können.

Der VDIV Deutschland bewertet die Einigung zur Kostenteilung grundsätzlich positiv, sieht jedoch erhebliche Lücken bei der praktischen Umsetzung, insbesondere für Wohnungseigentümergemeinschaften. „Die politische Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, löst aber nicht die zentralen Umsetzungsfragen im Gebäudebestand“, erklärt Geschäftsführer Martin Kaßler. Rund 21,5 Prozent aller Wohnungen in Deutschland befinden sich in WEG-Strukturen.

Gerade dort bleiben wesentliche Fragen offen: Wie werden die neuen Kosten innerhalb der Gemeinschaft verteilt? Wie lassen sich Beschlüsse rechtssicher fassen, wenn finanzielle Auswirkungen noch unklar sind? Und wie können unterschiedliche Interessen innerhalb der Eigentümergemeinschaft berücksichtigt werden? Hinzu kommt die Unsicherheit bei der Förderung. Aus Sicht des VDIV sind verlässliche und langfristig planbare Förderbedingungen entscheidend, damit Eigentümergemeinschaften überhaupt Modernisierungsbeschlüsse fassen können.