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Grundsteuer: Bescheide umgehend prüfen

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist abgelaufen (außer in Bayern, wo sie auf den 30. April verlängert wurde) und die Finanzämter verschicken die ersten Bescheide für die Feststellung des Grundsteuerwertes. Der Bund der Steuerzahler rät Eigentümern, diese umgehend zu prüfen. Die Frist für einen Einspruch beträgt nur einen Monat nach Zustellung.

Nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler funktioniert die Software der Finanzämter für die Feststellung des Grundsteuerwerts offenbar. Erste Rückmeldungen zeigten, dass die die meisten Bescheide fehlerfrei seien. Aber durch die Erfassung falscher Daten oder aufgrund von falschen Angaben könnten dennoch fehlerhafte Bescheide ergehen. Eigentümer sollten daher alle in der Berechnung angegebenen Daten prüfen. Wird etwa festgestellt, dass die Angaben zur Wohn- oder Grundstücksfläche oder zum Baujahr nicht korrekt sind, sollten Eigentümer Einspruch erheben, so die Empfehlung des Verbandes: Der Einspruch muss schriftlich spätestens einen Monat ab Zugang des Bescheides über die Feststellung des Grundsteuerwertes eingelegt werden. Wenn im Bescheid auch ein Steuermessbescheid enthalten ist und dieser Fehler enthält, müsse sich der Einspruch erkennbar auch gegen den Messbescheid richten. Wird die Einspruchsfrist versäumt, dann werden die Bescheide bestandskräftig und können nicht mehr angegangen werden.