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Härtfallhilfen Energie für KMU und private Haushalte

Der Bund und die Länder haben eine Verwaltungsvereinbarung getroffen, welche die Umsetzung der Härtefallhilfen für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) regelt, die besonders stark von den gestiegenen Strom- und Gaspreissteigerungen betroffen sind. Auch für private Haushalte ist eine Härtefallregelung in Vorbereitung.

Inhalte der Verwaltungsvereinbarung sind die Durchführung der Förderung, die Zuweisung der Mittel an die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel sowie die Prüfung und Erfolgskontrolle der Härtefallhilfen. Der Bund hatte sich bereit erklärt, eine Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung zu stellen, wenn die Länder Antragsstellung und Abwicklung der Hilfen übernehmen. In sieben Ländern können KMU die zusätzlichen Energiekostenhilfen bereits beantragen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat zunächst 400 Millionen Euro für die Härtefallhilfen für KMU freigegeben und will für die Freigabe weiterer Mittel auch die Beteiligungen aller Länder mit eigenen Landesmitteln berücksichtigen. Ziel der Härtefallhilfen ist, stark gestiegene Mehrkosten für leitungsgebundene und nichtleitungsgebundene Energieträger, die trotz der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Einzelfall weiter bestehen bleiben, zusätzlich abzufedern. Für die Details der Programmausgestaltung sind die Länder zuständig.

Auch für private Haushalte, die mit Heizöl oder Holzpellets heizen, rücken die Härtefallunterstützungen (der VDIV hat berichtet) in greifbare Nähe. Die dafür notwendigen Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sind nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums geeint und werden im nächsten Schritt unterzeichnet. Die zusätzlichen Hilfen sollen Mehrkosten bei den Energieträgern in 2022 abfedern, wenn sie das Preisniveau aus 2021 um mehr als das Doppelte übersteigen. Von diesem Kostenanteil werden 80 Prozent erstattet, maximal 2.000 Euro pro Haushalt.