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Heizungsförderung: KfW stellt BEG kurzfristig um

Die KfW stellt mehrere Produkte der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kurzfristig auf neue Förderbedingungen um. Die neuen Konditionen gelten ab dem 21. Juli 2026. Betroffen sind die Programme zur Heizungsförderung sowie zur systemischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Umstellung läuft bereits: Bis zum Start der neuen Förderbedingungen können für die betroffenen Produkte keine neuen Bestätigungen zum Antrag ((g)BzA) erstellt werden. Wer bereits über eine gültige (g)BzA-ID verfügt, kann noch bis 20. Juli 2026, 20 Uhr, einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen. Bereits zugesagte Förderkredite, Investitionszuschüsse und gültige Sofortbestätigungen behalten ihre Gültigkeit.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist diese kurzfristige Umstellung problematisch. Heizungswechsel und energetische Sanierungen benötigen in WEG regelmäßig längere Vorläufe: technische Prüfung, Angebote, Finanzierungskonzepte, Eigentümerinformation und rechtssichere Beschlüsse. Wenn Förderbedingungen mit wenigen Tagen Vorlauf geändert werden, erschwert das die Arbeit der Immobilienverwaltungen erheblich und kann laufende Projekte wirtschaftlich verändern.

Nach Angaben der KfW betreffen die Änderungen unter anderem die Förderhöchstbeträge, Einkommensboni, den Klimageschwindigkeitsbonus, Förderobergrenzen sowie die systemische Sanierung. Die Anpassungen der BEG-Richtlinien befinden sich laut KfW noch in Abstimmung; endgültige Merkblätter sollen anschließend bereitgestellt werden. 

Weitere Informationen:
Die offizielle KfW-Information für Multiplikatoren vom 9. Juli 2026 mit den wichtigsten Eckpunkten zur BEG-Umstellung steht hier als PDF zum Download bereit.