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KfW-Förderung für altersgerechten Umbau

Die Bundesregierung hat die Förderung für den altersgerechten Umbau von Wohnungen wieder aufgenommen. Seit dem 8. April 2026 können Zuschüsse im KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ beantragt werden. Dafür stehen im laufenden Jahr 50 Mio. Euro zur Verfügung.

Gefördert werden Maßnahmen in Wohngebäuden, die Barrieren reduzieren und damit ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter erleichtern. Dazu zählen etwa der Einbau bodengleicher Duschen, Aufzüge oder das Entfernen von Türschwellen.

Für Einzelmaßnahmen gewährt die KfW einen Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro. Wer einen Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umsetzt, erhält 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro.

Aus Sicht der Praxis ist die Neuauflage des Programms ein wichtiges Signal. Der Bedarf an barrierereduzierten Wohnungen wächst, zugleich war das frühere Förderangebot stark nachgefragt. Umso wichtiger ist, dass entsprechende Maßnahmen wieder unterstützt werden.

Wichtig für Antragsteller: Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Weitere Infos zum Förderprogramm finden Sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/?redirect=432704