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KI-Verordnung: Bundesregierung legt nationales Umsetzungsgesetz vor

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die europäische KI-Verordnung in Deutschland konkret umgesetzt werden soll. Im Mittelpunkt stehen die Festlegung zuständiger Behörden, neue Aufsichtsstrukturen, Bußgeldregelungen sowie Maßnahmen zur Innovationsförderung. Ziel ist es, die seit August 2024 geltende EU-Verordnung national handhabbar zu machen und gleichzeitig einen verlässlichen Rahmen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz zu schaffen.

Eine zentrale Rolle soll dabei die Bundesnetzagentur übernehmen. Sie soll künftig als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung zuständig sein, soweit keine anderen Fachbehörden verantwortlich sind. Zudem ist bei ihr ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum vorgesehen, das die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen bündeln, Fachwissen aufbauen und als Schnittstelle zu europäischen Institutionen fungieren soll. Darüber hinaus soll eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer eingerichtet werden, die bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme überwacht.

Vorgesehen ist außerdem, die Bundesnetzagentur als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle auszugestalten. Bürgerinnen und Bürger sollen dort mögliche Verstöße gegen die KI-Vorgaben melden können. Die Beschwerden würden anschließend an die jeweils zuständige Behörde weitergeleitet.

Neben Aufsicht und Kontrolle setzt der Gesetzentwurf auch auf Innovationsförderung. Geplant sind Informations- und Beratungsangebote sowie mindestens ein KI-Reallabor, in dem neue Anwendungen unter staatlicher Aufsicht erprobt werden können. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups sollen dadurch einen erleichterten Zugang zu KI-Innovationen erhalten.

Der Gesetzentwurf für ein KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (21/4594), mit dem die Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 geregelt werden soll, enthält zudem Bußgeldvorschriften. Verstöße gegen bestimmte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gegenüber Behörden oder notifizierenden Stellen sollen mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Mit dem Umsetzungsgesetz schafft die Bundesregierung damit die nationale Verwaltungs- und Aufsichtsstruktur für die europäische KI-Regulierung. Zugleich wird deutlich, dass die Einführung der KI-Verordnung nicht nur mit neuen Pflichten, sondern auch mit erheblichem organisatorischem und finanziellem Aufwand für Bund und Länder verbunden ist.