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Kleine Kommunen sollen bei der Wärmeplanung entlastet werden

Die Bundesregierung will kleinere Kommunen bei der Wärmeplanung entlasten. Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern sollen künftig ein vereinfachtes Verfahren nutzen können. Wärmepläne sollen eine belastbare Orientierung für Heizungsentscheidungen und Sanierungen bieten.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes beschlossen. Vorgesehen ist eine sogenannte kleine Wärmeplanung für Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern. Diese Option kann freiwillig genutzt werden und soll Aufwand sowie Verfahrensdauer deutlich reduzieren. Bestands- und Potenzialanalysen, Zielszenarien, Dokumentationspflichten sowie Vorgaben zur Datenerhebung werden vereinfacht.

Zudem setzt die Novelle Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie um. Für Gemeindegebiete mit mehr als 45.000 Einwohnern soll bei der Fortschreibung der Wärmepläne künftig auch die Kälteversorgung berücksichtigt werden. Die Frist für Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungspläne industrieller Wärmenetze soll von Ende 2026 auf Ende 2030 verlängert werden.

Das Wärmeplanungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2024 und verpflichtet Kommunen, künftige Wärmeversorgungsgebiete auszuweisen. Für Eigentümer, Vermieter, Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften sind diese Pläne ein wichtiger Anhaltspunkt, ob Fernwärme, Nahwärme oder dezentrale Lösungen künftig realistisch sind.