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Klimaziele sind Schwerpunkt der Bundes-Förderpolitik

Die Subventionspolitik der Bundesregierung wird durch die Klima- und Umweltpolitik geprägt, insbesondere bei der direkten Förderung durch Finanzhilfen des Bundes. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksachs 20/13778) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Bundestagsdrucksache 20/13441) hervor.

Bundestagsdrucksachs 20/13778; Bundestagsdrucksache 20/13441 

Danach hatten im vergangenen Jahr 81 der 138 Finanzhilfen einen Bezug zu den in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Umwelt- und Klimaschutzzielen. Die Finanzhilfen umfassten ein Volumen von insgesamt 23 Milliarden Euro (veranschlagt im Haushalt: 39 Milliarden Euro). Mit 11,1 Milliarden Euro (veranschlagt: 16,8 Milliarden Euro) war die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich die größte Finanzhilfe. Die Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge betrugen 2,6 Milliarden Euro (veranschlagt: 2,1 Milliarden Euro), die Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen 1,6 Milliarden Euro (veranschlagt: drei Milliarden Euro). Weitere Förderschwerpunkte waren Wohnungsbau, Digitalisierung und Mobilität. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort unter anderem auf ihren Subventionsbericht vom vergangenen Jahr.

Er enthält auch Prognosen für das laufende Jahr. Danach rechnet die Bundesregierung für das Wohnungswesen mit Subventionen in Höhe von 22,3 Milliarden Euro. Damit ist das Segment Wohnungswesen mit einem Anteil von 33,2 Prozent am Gesamtvolumen nach der gewerblichen Wirtschaft (26,9 Milliarden Euro, 40,1 Prozent) der zweitgrößte Subventionsbereich. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Bedeutung des Wohnungswesens damit gestiegen (Wohnungswesen 2023: 19,9 Milliarden Euro und 30,2 Prozent, gewerbliche Wirtschaft 2023: 27,4 Milliarden Euro und 41,6 Prozent).