Für einen Haushalt in einer teilsanierten Altbauwohnung eines Mehrfamilienhauses mit einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden rechnet das IW bei einer neuen fossilen Heizung mit einem Anstieg der Heizkosten von 871 Euro im Jahr 2026 auf mehr als 1.950 Euro im Jahr 2040. Bei einer Wärmepumpe könnten dagegen jährlich mehrere Hundert Euro eingespart werden. Im betrachteten Beispiel liegt die Differenz langfristig bei 1.000 Euro oder mehr pro Jahr.
Grundlage der Berechnungen sind die vorgesehenen Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes sowie Prognosen zur Entwicklung von Erdgas-, Heizöl- und Biomethanpreisen. Hinzu kommen steigende CO₂-Kosten und höhere Gasnetzentgelte. Veränderungen beim Energieverbrauch wurden in den Modellrechnungen nicht berücksichtigt.
Biomethan wird zum größten Kostentreiber
Besonders ins Gewicht fällt nach Einschätzung des IW die sogenannte Bio-Treppe. Sie verpflichtet Betreiber neuer Gas- und Ölheizungen dazu, schrittweise höhere Anteile klimafreundlicher Brennstoffe einzusetzen. In der Beispielrechnung entfallen 643 Euro und damit mehr als 70 Prozent der zusätzlichen Kosten auf Biomethan. Weitere 184 Euro entstehen durch höhere Netzentgelte, 44 Euro durch den steigenden CO₂-Preis.
Zugleich nimmt die Unsicherheit über die künftigen Heizkosten zu. Entscheidend ist dabei, zu welchen Preisen und in welchen Mengen Biomethan langfristig zur Verfügung stehen wird. Eigentümer erhalten durch das Gebäudemodernisierungsgesetz zwar mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik, tragen aber auch ein größeres wirtschaftliches Risiko.
Mehrkosten treffen Mieter und Vermieter
Die steigenden Betriebskosten werden nach den vorgesehenen Regelungen zwischen Mietern und Vermietern verteilt. Neben den CO₂-Kosten sollen auch zusätzliche Netzentgelte und die Aufwendungen für klimafreundliche Brennstoffe grundsätzlich jeweils zur Hälfte getragen werden. Die Beteiligung des Vermieters an den Brennstoffmehrkosten ist jedoch auf einen Anteil von 30 Prozent des Gesamtverbrauchs begrenzt. Dadurch könnte ein größerer Teil der langfristigen Kostensteigerungen bei den Mietern verbleiben.
Das IW sieht insbesondere die Gefahr, dass die neue Wahlfreiheit als Signal für eine dauerhaft sichere Nutzung fossiler Heizungen verstanden wird. Zwar können Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden. Angesichts steigender Brennstoff-, Netz- und CO₂-Kosten könnten sich solche Investitionen jedoch bereits nach wenigen Jahren als unwirtschaftlich erweisen.
Die Gesamte Auswertung des IW lesen Sie hier: https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2026/IW-Report_2026-Geb%C3%A4udemodernisierungsgesetz.pdf