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Mehr Mittel für bezahlbaren Wohnraum

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2023 sowie den Finanzplan bis zum Jahr 2026 beschlossen. Er sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 445,2 Milliarden Euro vor – gut zehn Prozent weniger als im Vorjahr. Die Nettokreditaufnahme wird von fast 140 Milliarden Euro auf rund 17 Milliarden Euro in 2023 reduziert. Der Bundeshaushalt für das laufende Jahr 2022 ist bereits im Juni rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten.

Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sieht der Regierungsentwurf 2023 Ausgaben in Höhe von rund fünf Milliarden Euro vor. Für den sozialen Wohnungsbau sind im Jahr 2023 2,5 Milliarden Euro Finanzhilfen für die Länder vorgesehen. Nach den bisherigen Planungen stehen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum von 2022 bis 2026 insgesamt 14,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Ursprünglich war ein Budget von vier Milliarden Euro bis 2025 angedacht. Ziel ist es, jährlich den Bau von 100.000 Sozialwohnungen zu fördern.  Für das Baukindergeld sind in 2023 rund 859 Millionen Euro eingeplant, für die Wohnungsbauprämie 215 Millionen Euro.