Der Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/6807) sieht mehrere Änderungen vor. So soll die Ausnahme von Mieterschutzvorschriften bei einer Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt werden. Für möblierte Wohnungen sind klarere Vorgaben zur Berechnung des Möblierungszuschlags geplant. Zudem sollen Indexmieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten jährlich gedeckelt werden. Bei Mietrückständen soll eine vollständige Nachzahlung künftig einmalig auch eine ordentliche Kündigung abwenden können. Die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhungen soll von 10.000 auf 20.000 Euro steigen.
Die größten Meinungsverschiedenheiten betrafen die Kurzzeitvermietung, den Möblierungszuschlag und den Kündigungsschutz. Immobilienverbände kritisierten, dass zusätzliche Einschränkungen die Planungssicherheit privater Vermieter schwächen und das Mietrecht weiter verkomplizieren könnten. Rechtswissenschaftler bezweifelten zudem, dass die geplanten Regelungen zusätzlichen Wohnraum für den regulären Mietmarkt verfügbar machen würden.
Mietervertreter hielten die Reform dagegen für überfällig und forderten unter anderem strengere Regeln bei Kurzzeitvermietungen und Möblierungszuschlägen sowie einen weitergehenden Kündigungsschutz. Auch der Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf und fordert stärkere Anreize für die Vermietung leerstehender Wohnungen sowie die Vermeidung zusätzlicher bürokratischer Hemmnisse. Welche Regelungen tatsächlich Gesetz werden, entscheidet sich im weiteren parlamentarischen Verfahren.
Forsa-Umfrage: Breite Zustimmung zu schärferen Mietregeln
Wie groß der Wunsch nach stärkerer Regulierung unter Mietern ist, zeigt eine aktuelle Forsa-Befragung im Auftrag des Deutschen Mieterbundes (DMB) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Vom 17. bis 29. September 2026 wurden 1.014 Mieter in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern befragt. Vermieter waren nicht Teil der Erhebung.
Demnach halten 89 Prozent der Befragten härtere Strafen bei Mietwucher für wirkungsvoll, 75 Prozent befürworten eine Verschärfung der Mietpreisbremse und 65 Prozent einen zeitlich begrenzten Mietenstopp. Ein Drittel empfindet die eigene Miete als zu hoch, bei den unter 30-Jährigen sind es sogar 44 Prozent. Zudem sehen 59 Prozent in hohen Wohnkosten ein Risiko für die Gewinnung von Arbeitskräften.
DMB und DGB fordern vor diesem Hintergrund weitergehende gesetzliche Eingriffe, darunter strengere Regeln für möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen sowie einen bundesweiten Mietenstopp. Die Befragung bildet dabei ausschließlich die Perspektive städtischer Mieter ab und lässt keine Rückschlüsse auf die Einschätzungen von Vermietern und Immobilieneigentümern zu.
Weitere Informationen zur Sachverständigenanhörung sind hier zu finden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/recht-verbraucherschutz/sitzungen/1216992-1216992, Details zur Forsa-Umfrage hier: https://www.dgb.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/wohngipfel-89-prozent-der-mieterinnen-in-grossstaedten-halten-haertere-strafen-gegen-mietwucher-fuer-wirkungsvoll/