News

Naturgefahrenportal soll verbesserte Frühwarnung im Katastrophenfall sichern

Der Bundestag hat eine Novelle des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst – kurz: DWD-Gesetz - beschlossen (Bundestagsdrucksachen 20/10032, 20/10282, 20/10428) beschlossen. Danach kann die Bundesanstalt DWD ein Naturgefahrenportal entwickeln und betreiben.

Die zuständigen Behörden in den Ländern und andere Stellen sollen dort ihre Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen einpflegen, sodass die Bevölkerung bundesweit an zentraler Stelle in einem einheitlichen Format Informationen erhalten kann. „Das ist wichtig, um bei möglichen Naturgefahren aufzuklären und im Katastrophenfall schnell und effektiv warnen zu können“, betonte Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP). Laut Bundesregierung verbleibt die Verantwortung für das Warnmanagement im Katastrophenschutz bei den Ländern und deren Kommunen. Bestehende Warnsysteme für Akutwarnungen seien von der Gesetzesnovelle nicht betroffen.

Der Deutsche Wetterdienst ist eine Bundesoberbehörde und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Mit der Novelle des DWD-Gesetzes wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass der Bund das Portal betreiben und die darin dargestellten Informationen herausgeben kann. Die Einrichtung des Naturgefahrenportals ist das Ergebnis der Beratungen des Bund-Länder-Beirats im Deutschen Wetterdienst sowie zweier Hochwasser-Workshops beim DWD, in denen die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 analysiert und aufbereitet wurde.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt das Naturgefahrenportal, fordert jedoch, dass dies auch Karten mit adressgenauer Darstellung der Gefährdungslage beinhalten müsse, um Eigentümer*innen, Mieter*innenn und Unternehmen Anreize für Prävention und Schadenminimierung zu geben.