Netzanschlüsse sollen künftig stärker priorisiert werden

Bislang spielt bei Netzanschlussbegehren die zeitliche Reihenfolge eine wichtige Rolle. Bei knappen Netzkapazitäten soll künftig stärker gesteuert werden, welche Projekte zum Zuge kommen. Mit dem sogenannten Netzpaket will die Bundesregierung den Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speichern besser mit dem tatsächlichen Netzausbau abstimmen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten.

Hintergrund ist die stark gestiegene Zahl von Netzanschlussbegehren. Künftig sollen bei der Priorisierung unter anderem gesetzliche Zielvorgaben, Netzdienlichkeit und raumplanerische Gebietsausweisungen berücksichtigt werden. Gleichzeitig verweist die Bundesregierung darauf, dass größere Netzausbauvorhaben trotz Fortschritten häufig acht bis zwölf Jahre benötigen.

Für größere Projekte an Mehrfamilienhäusern dürfte diese Entwicklung bedeuten, dass eine frühzeitige Netzprüfung und belastbare Projektplanung noch wichtiger werden – insbesondere bei PV-, Speicher- und Ladeinfrastrukturvorhaben.

Für neue Wind- und Solarparks in besonders belasteten Netzgebieten sollen zugleich strengere Regeln gelten. Verteilnetzbetreiber sollen Netzabschnitte für bis zu sechs Jahre als Engpassgebiete ausweisen können, wenn dort mindestens fünf Prozent der jährlichen Stromerzeugung nicht abtransportiert werden konnten. In solchen Gebieten sollen Windparks in Windvorranggebieten für 18 Prozent ihrer abgeregelten Jahresstrommenge keine Entschädigung mehr erhalten; für Wind- und Solarparks in anderen Gebieten sind es 20 Prozent.

Netzpaket und EEG-Novelle folgen damit derselben Grundrichtung: Anlagenzubau und verfügbare Netzkapazität sollen enger aufeinander abgestimmt werden.

Das Gesetzgebungsverfahren läuft weiter. Am 7. Oktober 2026 befasst sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie in einer öffentlichen Anhörung mit dem Netzanschlusspaket.

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