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Netzanschlusspaket: Sachverständige kritisieren geplante Entschädigungsregelung für erneuerbare Energien

Das geplante Netzanschlusspaket der Bundesregierung ist bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages am 7. Oktober 2026 auf deutliche Kritik gestoßen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien besser auf die verfügbaren Netzkapazitäten abstimmen und die Vergabe von Netzanschlüssen neu regeln. Besonders umstritten ist der sogenannte Redispatch-Vorbehalt, der die Wirtschaftlichkeit neuer Energieprojekte beeinträchtigen könnte.

Künftig sollen Netzanschlüsse stärker nach festgelegten Kriterien priorisiert werden, statt sie überwiegend nach der Reihenfolge der Anträge zu vergeben. Maßgeblich sollen unter anderem die Netzdienlichkeit und gesetzliche Ausbauziele sein. Hintergrund ist die stark gestiegene Nachfrage nach Netzanschlüssen, bei der erneuerbare Energien, Batteriespeicher und industrielle Großverbraucher um begrenzte Kapazitäten konkurrieren.

Der geplante Redispatch-Vorbehalt sieht vor, dass Betreiber neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen in ausgewiesenen Netzengpassgebieten bei netzbedingten Abregelungen unter bestimmten Voraussetzungen auf Entschädigungen verzichten müssen. Der Verzicht soll auf 20 Prozent der jährlich erzeugten Strommenge begrenzt werden, bei Windenergieanlagen in ausgewiesenen Windenergiegebieten auf 18 Prozent. Die betroffenen Netzgebiete können für bis zu sechs Jahre ausgewiesen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine einmalige Verlängerung des Entschädigungsverzichts um 18 Monate vorgesehen. Damit würden wirtschaftliche Risiken durch Netzengpässe teilweise auf die Anlagenbetreiber verlagert.

Die Mehrheit der Sachverständigen lehnte den Redispatch-Vorbehalt ab. Kritisiert wurden insbesondere mögliche Erlösausfälle, schlechtere Finanzierungsbedingungen und rechtliche Unsicherheiten. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht wurden zudem Zweifel an der Vereinbarkeit mit europäischem Recht geäußert. Andere Sachverständige begrüßten dagegen die geplante Priorisierung von Netzanschlüssen und den Ansatz, Anlagen- und Netzausbau besser aufeinander abzustimmen. Zugleich wurde ein schnellerer Ausbau der Stromnetze gefordert.

Für die Immobilienwirtschaft ist die weitere Ausgestaltung insbesondere bei größeren Photovoltaikanlagen und Energieprojekten relevant. Zusätzliche Erlösrisiken durch mögliche Abregelungen können Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Finanzierungsentscheidungen beeinflussen. Ob die Neuregelung Netzanschlussverfahren tatsächlich beschleunigt und den Ausbau dezentraler Energieversorgung erleichtert, bleibt abzuwarten.

Das parlamentarische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Mehr zum Gesetzentwurf und der Sachverständigenanhörung kann hier nachgelesen werden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a09_wirtschaft/wp21_a09_Anhoerungen/1217454-1217454?trk=article-ssr-frontend-pulse_little-text-block&utm