Für den Wohnungsmarkt besonders relevant ist die Neuregelung der Karenzzeit. Künftig sollen Unterkunftskosten auch im ersten Bezugsjahr nicht mehr unbegrenzt anerkannt werden. Nach dem Gesetzentwurf werden Aufwendungen, die über dem Anderthalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze liegen, auch in der Karenzzeit nicht mehr als Bedarf berücksichtigt. Zugleich greift die Pflicht zur Kostensenkung früher: Die Angemessenheit der Unterkunft wird nicht erst nach zwölf Monaten, sondern von Beginn an schärfer geprüft. Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sieht der beschlossene Kompromiss allerdings Ausnahmen vor.
Zusätzlich wird die Prüfung stärker auf den Quadratmeterpreis und nicht nur auf die Gesamtmiete ausgerichtet. Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich vor, dass Aufwendungen auch dann als unangemessen gelten können, wenn im maßgeblichen Gebiet eine Obergrenze je Quadratmeter festgelegt ist und diese überschritten wird. Damit geraten insbesondere kleine, aber überdurchschnittlich teure Wohnungen stärker in den Fokus der Jobcenter.
Sozial- und Wohlfahrtsverbände warnen vor den Folgen dieser Verschärfungen. In einem offenen Brief an den Bundestag äußerten sie die Sorge, dass strengere Regeln bei den Unterkunftskosten zu mehr Wohnungs- und Obdachlosigkeit führen könnten. Rückenwind erhält diese Kritik durch die bereits bestehende Wohnkostenlücke: Nach einer Bundestagsantwort belief sich die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung im Jahr 2024 auf rund 494 Millionen Euro.