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Neue Kostenregeln machen Gas- und Ölheizungen deutlich unattraktiver

Neue Gas- und Ölheizungen bleiben nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz grundsätzlich zulässig. Die neuen Vorgaben zur Kostenaufteilung und zur Beimischung klimaneutraler Brennstoffe erhöhen jedoch die wirtschaftlichen Risiken.

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz bleibt der Einbau neuer reiner Gas- und Ölheizungen grundsätzlich möglich. Gleichzeitig wurden jedoch die Vorgaben zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten geändert und die sogenannte Biotreppe eingeführt. Ab 1. Januar 2028 müssen Vermieter bei neu eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen jeweils die Hälfte der Gasnetzentgelte und der CO₂-Kosten tragen. Ab 1. Januar 2029 kommt die Hälfte der Kosten für den vorgeschriebenen biogenen Brennstoffanteil hinzu – zunächst bis zu einem Bioanteil von 30 Prozent.

Welche finanziellen Folgen das haben kann, zeigt eine Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln. Für eine teilsanierte Altbauwohnung mit 75 Quadratmetern und einem jährlichen Gasverbrauch von 10.000 Kilowattstunden könnten Vermieter 2035 demnach rund 544 Euro beziehungsweise 34 Prozent der Heizbetriebskosten übernehmen müssen. Bei einer unsanierten Altbauwohnung wären es sogar 979 Euro.

Als wesentlichen Kostentreiber identifiziert das IW dabei nicht die CO₂-Bepreisung, sondern die vorgeschriebene Beimischung klimaneutraler Brennstoffe. Für Selbstnutzer einer neuen Gasheizung könnten die Heizkosten der Berechnung zufolge 2035 rund 40 Prozent höher liegen als 2028.

Die Studie des IW zu den Mehrkosten durch das GModG ist hier abrufbar: https://www.iwkoeln.de/studien/ralph-henger-malte-kueper-laurens-wuensch-wie-hoch-sind-die-mehrkostenrisiken-durch-das-gebaeudemodernisierungsgesetz.html