News

Neue VDIV-Handlungsempfehlung zur E-Rechnung ab 2025

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im Geschäftsverkehr vor! Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue rechtliche Anforderungen und technische Standards, mit Übergangsfristen bis Ende 2026. Unsere praxisnahe Handlungsempfehlung bietet klare Orientierungshilfen und unterstützt insbesondere Immobilienverwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter bei der Bewältigung spezifischer Herausforderungen.

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Prozesse effizient anpassen, um E-Rechnungen problemlos zu empfangen, zu verarbeiten und zu erstellen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Abläufe zukunftssicher zu gestalten!

Die Handlungsempfehlung beantwortet auch die Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft in diesem Kontext als „Verbraucher“ anzusehen ist. Hierzu hatte der VDIV Deutschland den Kontakt zum Bundesfinanzministerium gesucht, um eine eindeutige Antwort und Empfehlung zu erhalten.

VDIV-Mitgliedsunternehmen können die Handlungsempfehlung kostenfrei herunterladen, Nichtmitgliedsunternehmen können diese zum Preis von 19 EURO netto hier erwerben: https://vdiv.de/publikationen/vdiv-handlungsempfehlung-e-rechnung-2025