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Provisionssplitt: Keine Nachteile für Makler

Rund zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten ist die Provision für Immobilienmakler in den meisten Bundesländern unverändert. In fünf Ländern hat sich die Vermittlungsgebühr sogar erhöht.

Immoverkauf24 hat dazu bei mehr als 5.000 Verkäufen eine Datenanalyse durchgeführt. Danach stieg die Maklerprovision in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein um 0,1 bis 1,2 Prozentpunkte an. Aus Bremen, Saarland und Sachsen lagen nicht genügend Daten für belastbare Median-Werte vor. In den übrigen Bundesländern hatte die neue Provisionsregelung keine Auswirkung auf die Einnahmen der Makler.

In Schleswig-Holstein verdienen Makler derzeit mit einer Provision von 6,2 Prozent am wenigsten. In Hessen und Niedersachsen beträgt die Provision derzeit 6,0 Prozent, in allen anderen Ländern 7,1 Prozent.

Ziel des Gesetzes war es, die hohen Erwerbsnebenkosten für Käufer zu reduzieren. Vor allem in den Bundesländern, in denen sie bis Ende 2020 die gesamten Gebühren zahlen mussten, profitierten Käufer vom Provisionssplit. Besonders deutlich verringerten sich die Kosten für Käufer in Berlin und Brandenburg, nämlich um 3,6 Prozentpunkte.

Der Ring Deutscher Makler hatte gegen das Gesetz Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht, das Urteil steht noch aus.