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Reformpaket: Bundesbaugesellschaft, Kreditentlastung und Enteignungsverbot geplant

Die Spitzen von Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss am 2. Juli auf ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen verständigt. Für die Immobilienwirtschaft besonders relevant ist der wohnungspolitische Teil: Die Koalition will per Bundesgesetz ausschließen, dass private Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene verstaatlicht werden können. Damit reagiert die Bundesregierung vor allem auf die seit Jahren geführte Debatte in Berlin um die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begründete den Schritt mit dem Ziel, Investitionssicherheit zu schaffen. Die Koalition sieht in Vergesellschaftungsdebatten ein Hemmnis für den privaten Wohnungsbau. Auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stellte klar, dass die Bundesregierung auf Neubau statt Enteignung setzen wolle.

Parallel dazu soll eine „Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen“ gegründet werden. Sie soll dort tätig werden, wo der Markt dauerhaft nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt, den sozialen Wohnungsbau unterstützen und den industriellen Hochlauf seriellen Bauens voranbringen. Geplant ist zudem, zum 1. Januar 2027 additive nationale Kapitalpuffer für Immobilienkredite abzuschaffen. Dadurch sollen nach dem Willen der Koalition zusätzliche Mittel für die Finanzierung von Wohnungsbau durch deutsche Banken freigesetzt werden.

Verbände der Immobilienwirtschaft werten die Absage an Vergesellschaftungsvorhaben als wichtiges Signal für mehr Vertrauen und Investitionsbereitschaft. Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen wolle, dürfe private, genossenschaftliche und kommunale Akteure nicht durch Enteignungsdebatten verunsichern. Entscheidend wird nun sein, wie zügig die angekündigten Maßnahmen gesetzlich ausgestaltet werden und ob sie tatsächlich zu mehr Neubau, besseren Finanzierungsbedingungen und verlässlicheren Rahmenbedingungen führen.

Das Reformpaket geht deutlich über den Wohnungsbau hinaus. Bei der Rente setzt die Koalition auf die Empfehlungen der Alterssicherungskommission und will diese bis Ende 2026 in ein Gesetzespaket überführen. Kernidee ist, die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rente zu verbreitern: Mittel- und langfristig sollen auch Selbstständige, Beamte und Abgeordnete in das gesetzliche Rentensystem einbezogen werden – verpflichtend für alle, die neu in diese Berufsgruppen eintreten. Berufsgruppen mit eigenen Versorgungswerken sollen ausgenommen bleiben. Bei Beamten ist zudem eine Übergangsphase vorgesehen, in der die Pensionen schrittweise näher an das Rentensystem herangeführt werden könnten. Ergänzend empfiehlt die Kommission eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild, finanziert zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und verwaltet über einen Staatsfonds. Auch das Renteneintrittsalter soll künftig stärker an die Lebenserwartung gekoppelt werden; für heute 30-jährige könnte das perspektivisch einen regulären Renteneintritt mit 68 Jahren bedeuten. Zugleich soll die sogenannte Rente mit 63 auslaufen, während ein früherer Rentenzugang stärker am individuellen Gesundheitsstatus ausgerichtet werden könnte. Ziel der Vorschläge ist es, Beitragssatzsteigerungen zu dämpfen, das Rentenniveau zu stabilisieren und die Alterssicherung langfristig tragfähiger aufzustellen. 

Des Weiteren sind unter anderem steuerliche Entlastungen ab dem 1. Januar 2027 für kleine und mittlere Einkommen, Änderungen bei der sogenannten Reichensteuer, eine Ausweitung sachgrundloser Befristungen bis zum 31. Dezember 2030, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie ein Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch vorgesehen. Beim Bürokratieabbau plant die Koalition ein Berichtsentlastungsgesetz, eine Überprüfung von Dokumentationspflichten, mehr Genehmigungsfiktionen und eine vereinfachte digitale Steuererklärung.