News

Regierung äußert sich zum aktuellen Stand der öffentlichen Ladepunkte

Laut Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur gab es am 1. April 2021 in Deutschland 38.441 öffentlich zugängliche Ladestationen für E-Fahrzeuge – 33.609 Normal- und 4.832 Schnellladepunkte. Die Bundesregierung teilte dies in ihrer Antwort (19/28939) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/28120) mit. Zum Ausbau trug auch das von 2017 bis 2020 laufende Bundesförderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bei.

Hier wurden insgesamt 30.196 öffentliche Ladepunkte bewilligt, darunter 9.729 Schnelllader. Davon seien 12.052 Ladepunkte (10.219 Schnell- und 1.832 Normalladepunkte) bereits in Betrieb, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/28640) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27584). Die Regierung bezeichnete dies als einen großen Erfolg, der dem Hochlauf der Zulassungszahlen bei E-PKW auch gerecht würde.

Auf die Frage nach dem Bedarf an Schnellladestationen bezogen auf zehn Millionen Elektrofahrzeuge antwortete die Bundesregierung: Basierend auf der Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030 – Szenarien für den Markthochlauf“ sehe die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur etwa einen Bedarf an 85.000 bis 95.000 Schnellladepunkten. Mit Blick auf das von der Bundesregierung vorgelegte Schnellladegesetz heißt es in der Antwort, das Gesetz definiere den Aufbau eines Grundversorgungsnetzes mit Schnellladestationen für den Mittelstrecken- und Fernverkehr als eine „Gewährleistungsaufgabe des Bundes". Es liefere dafür unter anderem die verfassungsrechtlich gebotene Grundlage und definiere die Grundzüge des Ausschreibungsverfahrens. Das Instrument der öffentlichen Ausschreibung soll laut Bundesregierung Errichtung und Betrieb der Schnellladestandorte gewährleisten.

An vielen Standorten, so weiter, würden die dort zu errichtenden Schnellladestationen auf absehbare Zeit wegen des erst anlaufenden Ladebedarfs zunächst nicht wirtschaftlich selbst tragfähig sein. Über den Mechanismus der teilweisen staatlichen Finanzierung von Errichtung und Betrieb könne dieses Risiko für den Betreiber aufgefangen werden.