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Regierung prüft neue Grenzen für die Heizungsförderung

Während das Gebäudemodernisierungsgesetz in den Bundestagsausschüssen beraten wird, bleibt auch die künftige Heizungsförderung offen. Nach Medienberichten prüft die Bundesregierung Änderungen an der Fördersystematik. Ziel könnte sein, die Förderung stärker nach Einkommen zu staffeln und staatliche Zuschüsse für Haushalte mit höheren Einkommen einzuschränken.

Derzeit können private Eigentümerinnen und Eigentümer beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung über die KfW Zuschüsse von 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Hinzukommen können unter anderem ein Klimageschwindigkeitsbonus, ein Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro sowie ein Effizienzbonus. Insgesamt ist die Zuschussförderung auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Bei Einfamilienhäusern sind in der Regel bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten anrechenbar, sodass der maximale Zuschuss 21.000 Euro beträgt.

Diskutiert wird nun offenbar, die Förderung insgesamt an eine Einkommensgrenze zu koppeln. Im Raum steht eine Grenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr. Haushalte oberhalb dieser Schwelle könnten demnach künftig keinen direkten Zuschuss mehr erhalten. Stattdessen wird über steuerliche Entlastungen nachgedacht, mit denen ein Teil der Kosten über mehrere Jahre geltend gemacht werden könnte.

Die Branche warnt vor einer erneuten Änderung der Förderbedingungen. Gerade beim Heizungstausch sind lange Planungs-, Beratungs- und Entscheidungsprozesse üblich. Für Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltungen ist deshalb entscheidend, dass Förderzusagen verlässlich bleiben und die Bedingungen nicht kurzfristig verändert werden. Andernfalls drohen Kaufzurückhaltung, verschobene Investitionen und zusätzliche Unsicherheit in ohnehin komplexen Sanierungsentscheidungen.