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Smart-Meter für die digitale Energiewende – Bundesregierung beschließt Beschleunigung

Intelligente Strommessgeräte sollen dabei helfen, Energie effizient und günstig zu nutzen und gleichzeitig das Stromnetz zu entlasten. Mit dem beschlossenen Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende soll der Einbau sogenannter Smart-Meter unbürokratisch und schneller möglich sein.

Smart-Meter sind wichtig für die Beschleunigung der Energiewende, ihre Verbreitung verläuft bisher allerdings schleppend. Per Gesetz soll die Einführung dieser Systeme jetzt beschleunigt werden. Die intelligenten Systeme ermöglichen es, den Stromverbrauch bzw. die Einspeisung effizient zu steuern, Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen über ihren eigenen Verbrauch praktisch in Echtzeit via App bereitzustellen. Gleichzeitig können Netzbetreiber die Netzauslastung besser überwachen.

Bis 2023 sind verbindliche Ziele festgeschrieben: Ab 2025 ist der Einbau verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer entsprechend mit Smart-Metern ausgestattet sein.

Auch Haushalte mit geringerem Verbrauch erhalten das Recht auf den Einbau eines Smart-Meters. Für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber werden die Kosten auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt, Netzbetreiber dafür stärker an den Kosten beteiligt.

Spätestens ab 2025 sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Smart-Meter nutzen, von dynamischen Tarifen profitieren. D. h. sie können dann Strom beziehen, wenn er in kostengünstigeren Zeiten mit hoher Erneuerbare-Energien-Erzeugung zur Verfügung steht.

In Zukunft muss das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) keine Freigabe mehr für neue Smart-Meter erteilen. Der Rollout kann sofort mit bereits zertifizierten Smart-Metern starten. Bestimmte Funktionen sollen später per Anwendungsupdate bereitgestellt werden. Bestehende Auflagen zu Datenschutz werden bereits erfüllt und mit dem neuen Gesetz hinsichtlich Speicherung, Löschung und Anonymisierung ausgebaut.

Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf bereits im Januar verabschiedet (der VDIV hat berichtet).