Nachdem eine bundesweite Solardachpflicht aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm gestrichen wurde (» der VDIV berichtete), möchte Berlin weiterhin wie geplant seine Dächer verstärkt mit entsprechenden Anlagen ausstatten (» der VDIV berichtete). Dafür wurde das Berliner Solargesetz von Umweltministerin Ramona Pop (Grüne) durch den Senat beschlossen.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten sowie Wohnhäusern wird damit zur Pflicht. Auch wenn an Dächern große Sanierungsmaßnahmen vollzogen werden, müssen sie künftig eine Anlage aufgesetzt bekommen. Mindestens 30 Prozent des Dachs müssen dann zur Gewinnung von Strom genutzt werden. Auch die Fassade kann für diesen Zweck erschlossen werden. Ebenso ist es möglich, auf Solarthermieanlagen auszuweichen. Ausgenommen sind Gebäude mit weniger als 50 qm Nutzfläche sowie Härtefälle und untaugliche Dächer, die eine Bebauung unmöglich machen.
Die Kosten sollen sich laut Pop im Rahmen halten. Für Einfamilienhäuser kostet eine Anlage circa 7.800 Euro, für ein Mehrfamilienhaus rund 20.000 Euro. Das soll durchschnittlich ca. drei bzw. ein Prozent der Baukosten entsprechen. Dennoch wird Kritik aus Teilen der Immobilienwirtschaft laut: Die zusätzlichen Kosten durch eine Pflicht könnten Beteiligte eher demotivieren als sie zu motivieren.