Nach Angaben der Bundesregierung konnte der jährliche Erfüllungsaufwand für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung durch den Abbau bürokratischer Vorgaben rechnerisch um mehr als zehn Milliarden Euro reduziert werden. Ob und in welchem Umfang diese Entlastungen tatsächlich im Alltag ankommen, bleibt abzuwarten.
Für die Immobilienwirtschaft ist insbesondere das Projekt „Bau-Turbo“ relevant. Es ermöglicht bei bestimmten Wohnungsbauvorhaben mit Zustimmung der Gemeinde Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben, etwa ohne vorherige Änderung eines Bebauungsplans. Das soll Genehmigungsverfahren verkürzen und zusätzliche Spielräume für den Wohnungsbau schaffen.
Dass Bürokratieabbau nicht zwangsläufig die Abschaffung fachlicher Standards bedeuten muss, zeigt der Erhalt der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter. Im Rahmen des Bürokratierückbaus wurde das bisherige behördliche Erklärungsverfahren gestrichen und die Aufbewahrungsfrist für Weiterbildungsnachweise von fünf auf drei Jahre verkürzt. Die Pflicht zur Dokumentation der Weiterbildung bleibt bestehen. Der VDIV Deutschland hatte sich gemeinsam mit Verbraucherschutzorganisationen für den Erhalt der Weiterbildungspflicht bei gleichzeitigem Abbau bürokratischer Vorgaben eingesetzt.
Über den Wohnungsbau hinaus setzt die Bundesregierung auf digitale Verwaltungsleistungen, schnellere Unternehmensgründungen und vereinfachte Genehmigungsverfahren. Entscheidend wird sein, ob die Maßnahmen tatsächlich zu kürzeren Bearbeitungszeiten, weniger Dokumentationspflichten und verlässlich funktionierenden Verwaltungsprozessen führen.
Der Bericht der Bundesregierung kann hier eingesehen werden: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/newsletter-verbraucherschutz/kabinett-bericht-staatsmodernisierung-2454576