Betroffen sind unter anderem Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wie Heizungswartungen, Fenster- oder Dacharbeiten. Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hausreinigung, Gartenpflege oder Hauswarttätigkeiten bleiben dagegen weiterhin mit 20 Prozent steuerlich begünstigt.
Für Vermieter und Immobilienverwaltungen bleibt eine nachvollziehbare Aufschlüsselung der Kosten wichtig: Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten müssen von Materialkosten abgrenzbar sein, damit Mieter die Steuerermäßigung geltend machen können. Bundestag und Bundesrat müssen der Reform noch zustimmen.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-08-18-EStReformG-2027/0-Gesetz.html