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Steuerbonus für Handwerkerleistungen soll ab 2027 sinken

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen soll ab 2027 gekürzt werden. Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 soll die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 S. 1 EStG von derzeit 20 auf 15 Prozent der Aufwendungen sinken. Der maximale Steuerbonus reduziert sich damit von 1.200 auf 900 Euro.

Betroffen sind unter anderem Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wie Heizungswartungen, Fenster- oder Dacharbeiten. Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hausreinigung, Gartenpflege oder Hauswarttätigkeiten bleiben dagegen weiterhin mit 20 Prozent steuerlich begünstigt. 

Für Vermieter und Immobilienverwaltungen bleibt eine nachvollziehbare Aufschlüsselung der Kosten wichtig: Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten müssen von Materialkosten abgrenzbar sein, damit Mieter die Steuerermäßigung geltend machen können. Bundestag und Bundesrat müssen der Reform noch zustimmen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-08-18-EStReformG-2027/0-Gesetz.html