Die Förderung der Energieberatung beträgt weiterhin 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Vorstellung der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung gibt es einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500 Euro. Auch die Mittel unter anderem für die serielle Sanierung, die Bundesförderung Wärmenetze und das Aufbauprogramm Wärmepumpe sind wieder freigegeben.
Sang- und klanglos abgeräumt hat die Koalition hingegen den kostenfreien Sanierungsfahrplan für Wohnungseigentümergemeinschaften, der ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.