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Studie: Mietendeckel verschärft Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt

Mit dem Berliner Mietendeckel wollte man den angespannten Wohnungsmarkt entlasten. Einer aktuelle Studie des ifo Instituts zufolge ist jedoch das Angebot an Mietwohnungen nach Einführung des Mietendeckels um bis zu 60 Prozent eingebrochen und bleibt auch nach dessen Abschaffung auf diesem Niveau. Die Folge des Deckels sei ein zusätzlicher Wohnungsmangel, der Berliner Wohnungsmarkt sei angespannter denn je.

Die Studie „Entwicklungen am Berliner Immobilienmarkt ein Jahr nach dem Mietendeckel“ hat die Folgen der Einführung und Aufhebung des Mietendeckels auf die Miet- und Kaufpreise untersucht. Die Autoren vergleichen die Werte zwischen Berlin und 13 anderen deutschen Großstädten mit mindestens einer halben Million Bewohner. Grundlage waren die Daten in Miet- und Kaufangeboten des Immobilienportals immowelt.de.

Die Ergebnisse belegen nach Auffassung der Autoren bezüglich der inserierten Mietpreise eine Zweiteilung des Immobilienmarktes in Berlin: „Während die Mieten für Wohnungen, die vom Mietendeckel betroffen waren, mit seiner Einführung erheblich gesunken sind, sind die Mieten für Berliner Wohnungen, die vom Geltungsbereich des Mietendeckels ausgenommen waren, stärker angestiegen als in anderen deutschen Großstädten.“

 

Die Mietniveaus nähern sich seit dem Kippen des Deckels im ehemals regulierten und nicht-regulierten Bereich im 2. Quartal 2021 langsam wieder an. „Die Entwicklung der Angebotspreise von Wohnungen bleibt ebenfalls auch nach Abschaffung des Mietendeckels deutlich hinter dem Trend in anderen deutschen Großstädten zurück.“ Zugleich dokumentiert die Untersuchung einen deutlichen Anstieg der Kaufannoncen in dem Zeitraum, in dem der Mietendeckel galt. Dabei blieben die Kaufpreise deutlich hinter dem Preiswachstum in anderen Großstädten zurück.

 

Der Berliner Mietendeckel war im Februar 2020 eingeführt worden, um den Mietmarkt zu entspannen und die Mieter vor überteuerten Mieten zu schützen. Im April 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel der Hauptstadt gekippt. Mietrecht sei Bundesrecht, der Berliner Senat also nicht zu einem solchen Gesetz befugt, so die Begründung der Richter.