News

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) tritt am 1.12.2021 in Kraft – VDIV gibt Handlungsempfehlung heraus

Der VDIV Deutschland hat zusammen mit seinem Partnerunternehmen Vodafone das Inkrafttreten des TKMoG zum 1. Dezember 2021 zum Anlass genommen, einen Überblick über die neuen relevanten Regelungen des Gesetzes zu geben sowie die vertraglichen Optionen und die verschiedenen denkbaren Umsetzungsmodelle auf Grundlage der neuen gesetzlichen Bestimmungen aufzuzeigen.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (TKMoG) wird die EU-Richtlinie 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz wurde am 28. Juni 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird am 1. Dezember 2021 in Kraft treten.  Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen. (» der VDIV berichtete)

Mit dem TKMoG wird u.a. die Betriebskostenumlage entsprechend der Betriebskosten-verordnung (BetrKV) für TV-Dienste in ihrer derzeitigen Form abgeschafft. Die monatlichen Kosten für die Nutzung und den Betrieb der dafür notwendigen Breitbandnetze sowie die Urheberrechtsabgaben an die TV-Sender konnten Vermieter bislang über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Von der Abschaffung betroffen sind bundesweit über 12 Mio. Haushalte. Da die Einzelversorgung in der Regel teurer ist als über Mehrnutzerverträge (Sammelinkasso), werden mit der neuen Regelung somit insbesondere geringverdienende Haushalte belastet. Es ist daher wichtig, neue Möglichkeiten für eine kostengünstige und gleichzeitig zukunftssichere TV-Versorgung zu finden. Ziel sollte es auch weiterhin sein, dass Verwaltungsunternehmen, Wohnungseigentümer und Vermieter sowie Netzbetreiber auch zukünftig auf Grundlage der neuen rechtlichen Regelungen vertrauensvoll zusammenarbeiten und für alle Beteiligte wirtschaftlich sinnvolle Lösungen unter Wahrung der jeweiligen Interessen entwickeln.

Mit der in der Handlungsempfehlung des VDIV aufgezeigten Hinweisen und Lösungen werden Verwaltungsunternehmen, Gebäudeeigentümer und Vermieter auch unter den Bedingungen der neuen gesetzlichen Bestimmungen in die Lage versetzt, eine solide und gleichzeitig zukunftsorientierte TV- und Internet-Versorgung für ihre Mieter sicherzustellen.

Die Handlungsempfehlung wird den Mitgliedern über die VDIV-Landesverbände zur Verfügung gestellt und ist darüber hinaus im »Mitgliederbereich der Webseite des VDIV kostenfrei abrufbar.