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UVI greift ab sofort

Eine durchaus Aufwand generierende Pflicht: Gemäß § 6a Abs. 1 HeizkV ist der Gebäudeeigentümer ab sofort verpflichtet, die Nutzer, die in einer mit fernfunkauslesbaren Geräten ausgestatteten Wohnung leben, monatlich über ihren individuellen Verbrauch von Heizung und Warmwasser zu informieren.

Dies gilt bereits im Februar 2022 für den Monat Januar 2022. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Verbrauchsinformationen stets an alle Eigentümer bzw. Mieter erteilt werden müssen.

Die erhöhte Verbrauchstransparenz soll Bewohnern bzw. Nutzern eines Hauses ihren Verbrauch bewusster machen und die Möglichkeit geben, ihr Verbrauchsverhalten zu optimieren. So soll die CO2-Emission von Gebäuden reduziert werden und die Bewohner können zugleich ihre Energiekosten senken.