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VDIV aktualisiert Handlungsempfehlung zur Grundbucheintragung von Altbeschlüssen

Bis zum 31. Dezember 2025 müssen bestimmte Beschlüsse und Regelungen von Wohnungseigentümergemeinschaften im Grundbuch eingetragen sein, um ihre Wirksamkeit zu sichern. Die überarbeitete VDIV-Handlungsempfehlung bietet dafür praxisnahe Hinweise, Muster und eine Checkliste für die rechtssichere Umsetzung.

Die Handlungsempfehlung ist für Mitgliedsunternehmen kostenfrei. Sie kann hier abgerufen werden:

https://vdiv.de/publikationen/handlungsempfehlungen