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VDIV Deutschland legt ergänzende Stellungnahme zum TKG-Änderungsgesetz 2026 vor

Der VDIV Deutschland hat dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung eine ergänzende Stellungnahme zum Referentenentwurf eines TKG-Änderungsgesetzes 2026 übermittelt. Darin unterstützt der Verband ausdrücklich das Ziel eines beschleunigten und flächendeckenden Glasfaserausbaus, sieht im Gesetzentwurf aber an mehreren Stellen noch Konkretisierungs- und Anpassungsbedarf. Im Fokus stehen insbesondere Rechtssicherheit, WEG-Kompatibilität und praktikable Verfahren in Wohnungseigentumsanlagen.

Kritisch bewertet der VDIV Deutschland vor allem die geplante Ausgestaltung des Vollausbaurechts nach § 144 TKG-E, zu kurze Fristen für Beschlussfassungen in Wohnungseigentümergemeinschaften sowie offene Fragen beim Zutritt zu Wohnungen, zur Leitungsführung und zum Umgang mit Sondereigentum. Positiv hervorgehoben werden dagegen vorgesehene Verbesserungen beim Glasfaserbereitstellungsentgelt und beim Zugang zu gebäudeinternen Netzinfrastrukturen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier. 
https://vdiv.de/fileadmin/user_upload/05_Publikationen/Stellungnahmen/20260326_VDIV_Deutschland_Stellungnahme_TKG-AEnderungsgesetz_2026.pdf