Kritisch bewertet der VDIV Deutschland vor allem die geplante Ausgestaltung des Vollausbaurechts nach § 144 TKG-E, zu kurze Fristen für Beschlussfassungen in Wohnungseigentümergemeinschaften sowie offene Fragen beim Zutritt zu Wohnungen, zur Leitungsführung und zum Umgang mit Sondereigentum. Positiv hervorgehoben werden dagegen vorgesehene Verbesserungen beim Glasfaserbereitstellungsentgelt und beim Zugang zu gebäudeinternen Netzinfrastrukturen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
https://vdiv.de/fileadmin/user_upload/05_Publikationen/Stellungnahmen/20260326_VDIV_Deutschland_Stellungnahme_TKG-AEnderungsgesetz_2026.pdf