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VDIV und BID fordern Neustart für KfW-55 Programm: Wohnungsbau muss durch gezielte Förderimpulse dringend reaktiviert werden

Um den stockenden Wohnungsbau zu beleben, fordern VDIV und die BID die Wiedereinführung der KfW-55-Förderung, verlängerte Fristen und angepasste Förderbedingungen. Ohne entschlossene Gegenmaßnahmen droht der Verlust zehntausender Wohnungen im EH55-Standard – mit weitreichenden Folgen für Mieter und Märkte.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), der auch der VDIV angehört, hat sich mit einem dringenden Appell an politische Entscheidungsträger gewandt. Ziel ist es, die Realisierung von zehntausenden stockenden Wohnungsbauprojekten zu ermöglichen, die überwiegend nach dem Standard KfW-Effizienzhaus 55 (EH55) geplant wurden.

Die Hintergründe sind klar: Förderstopps, stark gestiegene Baukosten sowie die Zinswende haben zahlreiche Projekte zum Erliegen gebracht. Besonders betroffen sind Vorhaben, die nach dem EH55-Standard konzipiert, aber aufgrund veränderter Markt- und Förderbedingungen nicht umgesetzt wurden. Obwohl viele dieser Gebäudeplanungen noch heute über dem aktuellen ordnungsrechtlichen Mindeststandard liegen, fehlt ihnen der finanzielle Hebel zur Umsetzung.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026 fordert die BID daher vier konkrete Maßnahmen:

1. Verlängerung der Umsetzungsfrist auf 72 Monate: Unabhängig vom Datum der Antragstellung sollen alle Fördervorhaben eine einheitliche Fristverlängerung auf sechs Jahre erhalten. Nur so lassen sich Projekte unter heutigen Marktbedingungen wirtschaftlich umsetzen.

2. Wiedereinführung der KfW-55-Förderung: Zur Reaktivierung des Bauüberhangs soll die EH55-Förderfähigkeit befristet wieder eingeführt werden – wie im Koalitionsvertrag angekündigt. Laut BID könnten so bis zu 51.000 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern doch noch realisiert werden.

3. Anpassung der Förderbeträge und Schaffung von Anreizen: Eine Anpassung des Förderkreditbetrags auf mindestens 300.000 Euro pro Wohneinheit sowie ein Tilgungszuschuss vergleichbar zur früheren Förderung sind essenziell, um der inflationsbedingten Kostenentwicklung Rechnung zu tragen.

4. Klarstellung der Objektförderung: Die Förderung soll unabhängig vom Projektträgerwechsel erhalten bleiben – solange die technischen Anforderungen eingehalten werden. Dies schafft dringend benötigte Flexibilität bei der Realisierung von Bauvorhaben.

VDIV und BID warnen eindringlich: Ohne diese Maßnahmen drohe nicht nur der Verlust dringend benötigter Wohnungen, sondern auch ein nachhaltiger Rückschlag für die Bauwirtschaft, das Vertrauen von Investoren und die sozialpolitische Balance in vielen Kommunen. Jetzt müsse ein politisches Signal für Verlässlichkeit, Investitionssicherheit und klimagerechte Wohnraumschaffung gesetzt werden.