Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz soll ein Kapazitätsmarkt geschaffen werden, der ab 2031 gesicherte elektrische Leistung vergütet. Ziel ist es, Stromversorgung auch in Phasen geringer Einspeisung aus Wind und Sonne abzusichern. Dafür sollen neue Anlagen, Bestandsanlagen und weitere Technologien wie steuerbare Lasten an Ausschreibungen teilnehmen können.
Der Nationale Normenkontrollrat bewertet den Entwurf kritisch. Besonders beanstandet wird das Verfahren: Die Endfassung wurde dem Gremium am 12. Mai 2026 für eine Kabinettbefassung am 13. Mai 2026 vorgelegt. Aus Sicht des Normenkontrollrats entspricht das nicht den verbindlichen Vorgaben und erschwert die gesetzliche Kontrollfunktion erheblich.
Auch inhaltlich sieht der Normenkontrollrat deutliche Schwächen. Die Darstellung der Regelungsfolgen sei weder nachvollziehbar noch methodengerecht. Für mehrere Vorgaben fehlen demnach Berechnungsgrößen wie Fallzahlen, Zeitaufwand, Lohnsätze und Sachkosten. Dadurch lasse sich der Erfüllungsaufwand nicht belastbar prüfen. Für die Wirtschaft werden rund 26,5 Millionen Euro jährlicher und rund 184,2 Millionen Euro einmaliger Erfüllungsaufwand dargestellt. Für die Bundesverwaltung werden rund 736.000 Euro jährlich und rund 725.000 Euro einmalig genannt.
Besonders relevant sind die weiteren Kosten. Das Ministerium schätzt die Förderung der Kapazitäten im Jahr 2031 auf 1 bis 3 Milliarden Euro. Für die Jahre bis 2045 wird ein jährlicher Finanzierungsbedarf von 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro genannt. Diese Kosten sollen über eine Umlage von Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen werden. Konkrete Auswirkungen auf die Strompreise werden jedoch nicht ausgewiesen. Genau diese Transparenz wäre für Haushalte, Unternehmen und die Immobilienwirtschaft zentral, weil Stromkosten zunehmend in Gebäudebetrieb, Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur und Betriebskosten hineinwirken.
Die Kritik reiht sich in eine breitere Debatte über die Qualität aktueller Gesetzgebung ein. Kurz zuvor hatte der Normenkontrollrat auch das Gebäudemodernisierungsgesetz deutlich beanstandet. Kernstück des GModG ist die geplante Biotreppe: Statt der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizsystemen sollen ab 2029 zunächst mindestens zehn Prozent grüne Gase wie Biomethan oder Wasserstoff eingesetzt werden. Nach dem Kabinettsbeschluss soll die letzte Stufe 2040 bei 60 Prozent liegen. Für die Immobilienverwaltung bleibt entscheidend, dass Versorgungssicherheit, Energiepreise und Gebäudemodernisierung nicht in zusätzliche Komplexität, unklare Nachweise und kaum handhabbare Pflichten münden.
Hier finden Sie die Stellungnahmen des NKR: https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/DE/veroeffentlichungen/nkr-stellungnahmen/nkr-stellungnahmen_node.html