Die Kurzzeitvermietung von Wohnraum über Plattformen wie Airbnb bleibt ein dynamisches Regulierungsthema. Viele Bundesländer und Kommunen setzen auf Zweckentfremdungsverbote, Registrierungsnummern, Genehmigungspflichten und Bußgelder. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch erheblich.
Hamburg verschärft die Vorgaben weiter. Nach Mitteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vom 6. Mai 2026 sollen Online-Plattformen Daten zu vermittelten Übernachtungen übermitteln. Damit sollen Vermietungstätigkeiten oberhalb der erlaubten acht Wochen pro Jahr besser erkannt werden. Zugleich soll die bisherige Bagatellgrenze entfallen. Bislang konnten bis zu 50 Prozent der eigenen Wohnfläche zeitlich unbegrenzt kurzzeitig vermietet werden. Künftig soll auch diese Nutzung nur noch maximal acht Wochen pro Kalenderjahr genehmigungsfrei zulässig sein.
Auch andere Länder und Kommunen setzen auf Eingriffe. Berlin verlangt Registrierungsnummern in Ferienwohnungsangeboten und sieht Bußgelder von bis zu 250.000 Euro vor. In Nordrhein-Westfalen besteht eine ID-Pflicht für Kurzzeitmieten; Verstöße können mit bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Bayern sieht ebenfalls hohe Bußgelder vor. Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein sowie einzelne niedersächsische Kommunen haben eigene Modelle entwickelt.
Für Immobilienverwaltungen ist das Thema vor allem relevant, wenn Eigentümer Kurzzeitvermietungen planen oder bereits betreiben. Verwaltungen sollten rechtliche Zuständigkeiten sauber abgrenzen, aber auf kommunale Genehmigungspflichten, mögliche Verstöße gegen Gemeinschaftsregeln und Konfliktpotenziale im Haus hinweisen. Maßgeblich bleibt immer die konkrete Landes- und Kommunalregelung.
Hier finden Sie eine VDIV-Handlungsempfehlung zu diesem Thema.