Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Immobilienverwalter/innen,
Großreinemachen ist angesagt! Alles muss raus! Keine Angst – Sie haben noch nichts verpasst.
Wir sind weder im Winterschlussverkauf, noch lässt sich ein
Schnäppchen auf dem Grabbeltisch finden. Wir meinen nur die
Bundesregierung, die sich auf der Zielgeraden befindet. Die Luft scheint
ihr jedoch auf den letzten Metern nicht auszugehen, gleichwohl bei der
Zielankunft wieder in den Wahlkampf-Startmodus umgeschaltet werden muss.
Das Mietrechtsänderungsgesetz ist mit freundlicher Unterstützung des
Bundesrates unter Dach und Fach und wird am 1. April in Kraft treten.
Auch die novellierte Einsparverordnung (EnEV 2014) passierte als
Gesetzentwurf vor wenigen Tagen das Bundeskabinett und wird wohl ab dem
ersten Quartal 2014 verbindlich. Damit kommen zwei große Vorhaben der
Bundesregierung rechtzeitig vor der Wahl zum Abschluss.
Je nach Betrachtungsweise wird man Licht und Schatten erblicken.
Positiv stimmt uns, dass nunmehr die energetische Gebäudesanierung
einfacher durchführbar ist, u.a. durch die Duldungspflicht des Mieters.
Auch dass es keine weitere Verschärfung energetischer Vorschriften im
Gebäudebestand geben soll, ist ein wichtiger Schritt auf dem langen Weg
der Energiewende. Er ist deswegen auch richtig, da wir von einer
derzeitigen zweiprozentigen Sanierungsrate im Jahr momentan weit
entfernt sind. Genau genommen liegt die aktuelle jährliche
Modernisierungsrate der Gebäudehülle nur bei 0,8 % pro Jahr. Dabei
handelt es sich um gedämmte Bauteilflächen aus Komplett- und
Teilmodernisierungen. Das tatsächliche Geschehen ist noch ernüchternder
und viel kleinteiliger: Lediglich 0,19 % der Wohnungen wurden jährlich
energetisch voll modernisiert und bei weiteren 2,25 % der Wohnungen
wurden Teilmaßnahmen, überwiegend nur eine Maßnahme, durchgeführt.
Es liegt auf der Hand, dass Wohnungseigentümergemeinschaften in
dieser Statistik das Schlusslicht bilden. Nur ein Beispiel: Nach einer
Untersuchung des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) sind bei etwa einem
Viertel aller Mehrfamilienhäuser bis Baujahr 1978 die Außenwände
gedämmt. Bei Eigentümergemeinschaften sind es mit 16,5 Prozent sogar
deutlich weniger.
Die Gründe dafür sind vielschichtig: langwierige
Entscheidungsprozesse in der WEG, ungenügende Kenntnisse in der
Finanzierung, fehlende Motivation, usw. Aber ein hauptursächlicher Grund
liegt leider auch darin, dass es bisher immer noch keine
Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter gibt. Aber das
Bewusstsein, hier handeln zu müssen, steigt in der Politik. Insbesondere
auch deswegen, da der DDIV politisch seine Aktivitäten weiter
verstärkt, so zuletzt in einer Anhörung der SPD-Bundestagsfraktion, wo
wir für die gesamte Verwalterbranche Partei ergriffen haben.
In diesem Sinne
Ihr
Wolfgang D. Heckeler, Präsident
Steffen Haase, Vizepräsident
Martin Kaßler, Geschäftsführer
P.S. Wer sich zum neuen Mietrecht detailliert informieren und bilden
will, ist bei den 32. Mietrechtstagen vom 24. bis 26. April in Rosenheim
genau richtig. Weitere Infos dazu finden Sie in unseren
Veranstaltungstipps.
Ihr Dachverband Deutscher Immobilienverwalter - eine starke Gemeinschaft!