Millionen von Wohnungseigentümern können seit über zwei Jahren kaum Eigentümerversammlungen durchführen. Beschlüsse werden verschoben, der Sanierungsstau wächst, die Preise steigen. Eine einfache Abhilfe: rechtssichere Online-Versammlungen.
Pandemiebedingt ist es bereits seit mehr als zwei Jahren kaum möglich, Eigentümerversammlungen durchzuführen und damit Beschlüsse für notwendige Gebäudesanierungen zu erlangen. Die verschobenen und sich verteuernden Sanierungen stehen konträr zu den Klimazielen der Regierung.
Online-Meetings bisher nicht rechtskonform
Was in reinen Online-Meetings beschlossen wird, ist innerhalb der gesetzlichen Fristen anfechtbar. Versammlungen in hybrider Form sind aufwendig und bedingen einen Beschluss, der zumeist in einer vorhergehenden analogen Versammlung gefasst werden muss. Durch diese Hürden stehen die Sanierungen still – während die Handwerker- und Materialpreise steigen.
Eigentümer zahlen drauf
Nicht nur der Zustand der Gebäude und der sich verlangsamende Fortschritt hinsichtlich des Klimawandels leiden. Auch die Eigentümer selbst haben durch die nichtgefassten Beschlüsse Nachteile. Die Preise für Handwerker und Material steigen, bereits angefragte und geplante Maßnahmen müssen erneut angefragt und durch den späteren Zeitpunkt der Beschlussfassung verteuert beauftragt werden. Wenn die Regierung nicht schnell eingreift, sind weitere staatliche Förderungen und Zuschüsse notwendig, um Eigentum zu erhalten und Eigentümern nicht noch mehr zu schaden.
Bundesregierung muss reagieren
Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, fordert die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass Eigentümerversammlungen auch in digitaler Form rechtssicher abgehalten werden können. „Was im Vereins- und Aktionärsrecht schon seit fast zwei Jahren mithilfe von Sonderregelungen möglich ist, muss auch für Wohnungseigentümergemeinschaften möglich sein. Und zwar dauerhaft“, erklärt Kaßler. Ansonsten verzögere sich die Sanierung von Millionen Gebäuden auf unabsehbare Zeit. „Dann kann die Bundesregierung ihre Klimaziele jetzt schon abschreiben", stellt der VDIV-Geschäftsführer fest.
Etwa 70 Prozent der Eigentümerversammlungen sind nach Verbandsschätzung allein im vergangenen Jahr ausgefallen. Die vorherige Bundesregierung hatte die Versammlungspflicht aufgehoben – jedoch nicht die Möglichkeit der Online-Versammlung geschaffen. Die Sonderregel gilt vorerst bis Ende August 2022.