Pressemitteilung

Zertifikatslehrgang „Fachmann/Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung (IHK)“ startet Ende Juni 2021 auf Initiative des VDIV Deutschland

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) initiiert in Kooperation mit GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG (GOING PUBLIC!) und der IHK Frankfurt am Main den Lehrgang „Fachmann/Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung (IHK)." Der Lehrgang ermöglicht Immobilien­verwaltern, notwendige Basisqualifikationen nachzuweisen. Die Zertifizierungs­pflicht, die ab dem 1. Dezember 2022 für die Wohnungs­eigentumsverwaltung gilt, wurde bei der Entwicklung des Qualifizierungs­­angebots berücksichtigt. Der Kurs startet erstmalig am 29. Juni 2021.

Digitalisierung, Klimawandel und demografischer Wandel verändern den Verantwortungsbereich und somit das Berufsbild von Wohnimmobilienverwaltern nachhaltig. „Die regelmäßige Weiterbildung – die seit in Kraft treten des Gesetzes zur Berufszulassung zum 1. August 2018 verpflichtend ist – unterstützt eine kontinuierliche Erweiterung beruflicher Kompetenzen und Fähigkeiten. Doch Weiterbildung baut auf bestehenden Qualifikationen auf. Mit dem Lehrgang „Fachmann/Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung (IHK)“ können diese grundlegenden Sachkenntnisse erworben werden“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. Die Auswahl der Lehrgangsinhalte umfasst insbesondere rechtliche, kaufmännische und technische Grundlagen. Eine Anrechnung auf die Weiterbildungspflicht nach §34c GewO ist entsprechend gewährleistet.

Der Lehrgang wurde im Blended-Learning-Format konzipiert, d. h. die Fachkenntnisse werden in Form von Präsenz- und Online-Seminaren sowie Web-Based-Trainings (WBTs) vermittelt. So ist es möglich, die Weiterbildung zum großen Teil unabhängig vom Ort des Lernens zu absolvieren und in den Arbeitsalltag zu integrieren. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat „Fachmann/Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung (IHK)“.

Mit dem reformierten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) haben Eigentümer zukünftig das Recht, Zertifizierungsnachweise für die Mitarbeiter in der Wohnungseigentums­verwaltung zu verlangen. Die Zertifizierungspflicht wird am 1. Dezember 2022 wirksam. Die Eigentümer können die Vorlage einer Zertifizierung frühstens ab dem 1. Juni 2024 fordern, wenn der Verwalter bei Inkrafttreten des neuen WEG am 1. Dezember 2020 bereits vertraglich bestellt war.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet gerade eine Rechtsverordnung, die den Prüfungsablauf zum zertifizierten Verwalter festlegt. „Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht ausgeschlossen, dass zukünftig der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen IHK-Sachkundeprüfung verlangt wird, die es derzeit noch nicht gibt. Daher erhalten alle Teilnehmer des Lehrgangs einen zusätzlichen Prüfungsairbag. Dieser beinhaltet eine erneute Freischaltung zum eLearningbereich und dem dort enthaltenen Trainingsbereich sowie einen gesonderten Online-Trainingstag zur Vorbereitung auf die Prüfung. Die Lehrgangsteilnehmer sind somit vollständig abgesichert“, ergänzt Dr. Wolfgang Kuckertz, Vorstandsmitglied von GOING PUBLIC!.

Weitere Informationen zum Lehrgang sind unter www.vdiv-campus.de abrufbar.