Pressemitteilung

Zur Verabschiedung des Schnellladegesetzes erklärt der VDIV: Umdenken bei der Förderung von E-Ladestationen dringend notwendig

Der Bundestag beschließt heute das Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) begrüßt die Entscheidung für mehr E-Ladestationen, fordert aber eine bessere Förderung und die Berücksichtigung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für Lade­möglichkeiten im privaten Bereich. 

Mit dem Gesetz soll in Deutschland ein flächendeckendes, öffentliches Schnellladenetz für Elektroautos aufgebaut werden. Bis 2023 schreibt der Bund den Bau und Betrieb von rund 1.000 Ladeparks aus und stellt dafür zwei Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Dies ist zwar ein wichtiger Schritt, um die E-Mobilität im öffentlichen Bereich zu fördern. Allerdings wollen Nutzer ihre Autos vor allem zu Hause aufladen können – ähnlich wie bei einem Smartphone. „Aus gutem Grund wurde das KfW-Förderprogramm für Wallboxen daher bereits auf nun eine halbe Milliarde Euro aufgestockt. Doch 40 Prozent der Bevölkerung werden hiervon de facto ausgeschlossen, da sie in Corona-Zeiten keine Eigentümerversammlungen abhalten können – daran scheitern Beschlussfassungen zum Einbau von privaten Ladestationen, und der Ausbau der Ladeinfrastruktur bei den etwa vier Millionen Stellplätzen in WEG kommt nicht voran. Schnellladesäulen lösen das Problem nicht”, kritisiert VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Der Gesetzgeber muss jetzt diese Problematik angehen, damit in Post-Corona-Zeiten die Weichen für eine bessere Umsetzung gestellt sind. „Um Wohnungseigentümer und Mieter von den Zuschüssen nicht auszuschließen, sollten Antragsstellung und Zusage zur Förderung zum Einbau einer E-Ladesäule auch ohne Beschluss einer WEG-Versammlung ermöglicht werden. Die Auszahlung kann dann innerhalb der nächsten zwei Jahre nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgen”, erklärt Martin Kaßler.

Zusätzlich muss der Gesetzgeber die Förderprogramme an die Besonderheiten von WEG anpassen: Die Installation des Ladepunktes, die dazugehörige Infrastruktur und die Umsetzungsmaßnahmen sollten zudem zukünftig im Förderrahmen abgedeckt sein. Bisher werden die Umfeldmaßnahmen nicht mitgefördert. Dazu gehören zum Beispiel die Gebäudeelektronik und die Stromanschlüsse, die oft ebenfalls ausgewechselt werden müssen, da diese nicht dafür ausgelegt sind, dass viele Ladestationen gleichzeitig in Betrieb gehen können.

„Spätestens nach der Bundestagswahl 2021 muss die bestehende Fördersystematik auf den Prüfstand gestellt werden. Die E-Mobilität kann dabei der Schlüssel zum Erreichen der Klimaziele im Gebäudebestand werden. In einem integrierten Förderkonzept zur energetischen Gebäudesanierung können E-Ladestationen der Anreiz für energetische Modernisierungen im Gebäudebestand werden”, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler abschließend.