Pressemitteilung

Bürokratie abbauen angekündigt – neues Kontrollregime beschlossen

Mit dem heute im Bundestag beschlossenen Tariftreuegesetz werden öffentliche Aufträge des Bundes im Kern an neue, umfangreiche Tariftreue- und Kontrollmechanismen geknüpft. Künftig sollen Bundesaufträge im Bau- und Dienstleistungsbereich sowie Konzessionen ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro nur noch vergeben werden, wenn Auftragnehmer verbindliche tarifvertragliche Arbeitsbedingungen zusichern und deren Einhaltung nachweisen. Lieferaufträge sind in der beschlossenen Fassung ausgenommen.

Das Gesetz etabliert dafür zusätzliche Strukturen wie eine Clearingstelle und eine Prüfstelle Bundestariftreue bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, sieht anlassbezogene Kontrollen vor, verknüpft Verstöße mit Vertragsstrafen und Kündigungsrechten und verschärft die Risiken durch eine weitreichende Haftung entlang der Nachunternehmerkette. Ergänzend ist ab 2028 ein Verfahren zur elektronischen Entgeltabfrage vorgesehen. Dabei kommen aus der Fachdebatte klare Warnhinweise: Neben erheblichen Praxisproblemen werden auch verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen. Für die Immobilienverwaltung und damit für Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer wirkt das als Kostentreiber, weil zusätzlicher Nachweis-, Dokumentations- und Haftungsaufwand in Angebotspreise einfließt. Am Ende steigen Hausgelder, Betriebs- und Modernisierungskosten, mit unmittelbaren Folgen für Eigentumsbildung und bezahlbares Wohnen. 

In der politischen Debatte wird einerseits Bürokratieabbau angekündigt, andererseits entsteht mit dem Tariftreuegesetz ein neues Kontroll- und Haftungssystem, das Vergaben verlangsamt und insbesondere mittelständische Anbieter durch zusätzliche Pflichten und Risiken abschrecken kann. Das steht konträr zu den Zielen, schneller zu bauen, Sanierungen zu beschleunigen und Wohnen bezahlbar zu halten. Noch schwerer nachvollziehbar wird diese Linie, wenn parallel Qualifikations- und Weiterbildungspflichten für treuhänderisch arbeitende Immobilienverwaltungen abgeschafft werden sollen (BT-Drs.: 21/3740). Gerade dort, wo Verantwortung für Vermögen, Werterhalt und rechtssichere Bewirtschaftung getragen wird, braucht es klare Standards und Professionalität statt Absenkung. Das ist keine unnötige Bürokratie, das ist Verantwortungsbewusstsein.

„So schaffen wir neue Bürokratie, die Vergaben ausbremst und Kosten nach oben treibt. Das ist das Gegenteil von bezahlbarem Wohnen und mehr Eigentum. Und ausgerechnet bei Qualifikation und Weiterbildung der treuhänderisch tätigen Immobilienverwaltungen soll die Professionalität ausgebremst werden. Ambivalenter könnte das Handeln der Bundesregierung nicht sein.“, sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.