Der VDIV Deutschland unterstützt dennoch ausdrücklich das Ziel, Gebäudemodernisierung technologieoffen, rechtssicher und sozial ausgewogen auszugestalten. Bei einem so wichtigen Thema bringt sich der Verband konstruktiv ein. Gerade weil Immobilienverwaltungen die zentrale Schnittstelle zwischen GdWE, vermietenden Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern, Fachleuten, Energieversorgern, Abrechnungsdienstleistern, Banken und Behörden sind, müssen ihre praktischen Erfahrungen im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.
Der Entwurf enthält richtige Ansätze, bleibt aber an entscheidenden Stellen nicht ausreichend ausdifferenziert:
Erstens schafft die vorgesehene Bio-Treppe für Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen neue Anforderungen an Brennstoffbezug, Lieferantenbestätigungen, Preisbestandteile, Aufbewahrung und behördliche Vorlagepflichten, ohne die digitale, standardisierte und haftungssichere Nachweisführung ausreichend zu regeln.
Zweitens ist die Kostenverteilung bei Netzentgelten, CO₂-Kosten und verpflichtend anteilig zu nutzenden Brennstoffen in vermieteten Eigentumswohnungen und bei selbstversorgenden Mieterinnen und Mietern nicht praxistauglich genug gefasst, weil Informationspflichten, Fristen und Verantwortlichkeiten unklar bleiben.
Drittens berücksichtigt der Entwurf die Beschluss-, Finanzierungs- und Umsetzungsrealität von Gemeinschaften der Wohnungseigentümer nicht ausreichend, obwohl Modernisierungen dort Eigentümerversammlungen, belastbare Variantenvergleiche, Förderentscheidungen, Vergaben, Finanzierungskonzepte und rechtssichere Dokumentation voraussetzen.
„Technologieoffenheit darf nicht durch neue Rechtsunsicherheit ersetzt werden. Der Entwurf eröffnet Spielräume, verlagert aber zugleich erhebliche Komplexität in die Verwaltungspraxis. Ohne klare Zuständigkeiten, digitale Nachweise, realistische Fristen und GdWE-taugliche Förderung drohen spürbare Probleme bei der Umsetzung in der Immobilienverwaltung in Deutschland“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer VDIV Deutschland.
Der VDIV fordert daher eine Nachschärfung des Entwurfs. Immobilienverwaltungen organisieren und koordinieren Modernisierungsprozesse, sie ersetzen aber keine technische Planung, keine Energieberatung, keine Förderstelle, keine Abrechnungsdienstleister und keine Behörden. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass zusätzliche Nachweis-, Dokumentations-, Förder- und Abrechnungsprozesse rechtssicher, digital, vergütungsfähig und praktisch handhabbar ausgestaltet werden.
Gebäudemodernisierung wird nur gelingen, wenn die Anforderungen im Gebäudebestand umsetzbar sind. Der VDIV Deutschland steht bereit, die weitere Ausarbeitung konstruktiv zu unterstützen.
Hier können Sie die vollständige Stellungnahme des VDVI Deutschland einsehen.