VDIV Publikationen für Immobilienverwalter

Publikationen

Magazine, Broschüren, Gutachten, Checklisten, Musterverträge und Beschlussvorlagen.

Verwalter-Monitor: Fernablesbare Messgeräte und unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) – Inwieweit gelingt die Umstellung?

Die Umsetzung der Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) ist für Immobilienverwaltungen mit erheblichem organisatorischem und finanziellem Aufwand verbunden. Die Umstellung auf fernablesbare Messgeräte und die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) erfordert rechtzeitige Planung und Maßnahmen, um die Frist zum 31. Dezember 2026 einzuhalten. Unser aktueller VDIV-Verwalter-Monitor gibt Aufschluss über den Stand der Umsetzung und zeigt, wo Verwaltungen vor Herausforderungen stehen. (Stand März 2025, PDF-Dokument, 3 MB).

Mitglieder: 0,00 € (0,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
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VDIV-Handlungsempfehlung: Änderungen der Gefahrstoffverordnung insbesondere im Hinblick auf Asbest - worauf Verwalter achten müssen

Zum 05.12.2024 trat die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen vom 2. Dezember (BGBl I Nr. 384) in Kraft. Im Wesentlichen regelt die Verordnung einen Pflichtenkatalog im Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, richtet sich darüber hinaus aber in bestimmten Fällen auch an Auftraggeber – und damit auch an Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften. Alles was Sie dazu wissen müssen, finden Sie kompakt zusammengefasst in der VDIV Handlungsempfehlung. (Stand Februar 2025, PDF Datei zum Download: 1,3 MB)

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VDIV-Handlungsempfehlung: Eintragung von „Alt“-Beschlüssen in das Grundbuch

Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) endet zum 31. Dezember 2025 die Übergangsfrist zur grundbuchlichen Sicherung von „Alt“-Beschlüssen. Die neue Handlungsempfehlung des VDIV Deutschland erläutert, wann eine Eintragung erforderlich ist, welche Schritte Immobilienverwaltungen unternehmen sollten und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt. (Stand Februar 2025, PDF Datei zum Download: 5,2 MB)

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VDIV-Handlungsempfehlung: Künstliche Intelligenz in der Immobilienverwaltung datenschutzkonform einsetzen

Die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) eröffnet auch in der Immobilienverwaltung zahlreiche neue Möglichkeiten. Unsere Handlungsempfehlung bietet klare Orientierungshilfen, wie Sie KI-Lösungen rechtsicher im Sinne der DSGVO und KI-Verordnung in Ihrem Unternehmen integrieren. Sie erhalten einen Überblick über die Arten und Einsatzmöglichkeiten von KI-Systemen, die datenschutzrechtlichen Anforderungen von der Klärung der Verantwortlichkeiten, dem Umgang mit personenbezogenen Daten bis zu Betroffenenrechten und Datenschutz-Folgeabschätzungen (DSFA). Die Handlungsempfehlung enthält zahlreiche Praxistipps, die Ihnen den rechtsicheren Einsatz von KI erleichtern werden. Bereiten Sie sich optimal auf die digitale Zukunft der Immobilienverwaltung vor und vermeiden Sie datenschutzrechtliche Fallstricke! (Stand Februar 2025, PDF Datei zum Download: 3,4 MB)

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Aktualisierter Mustervertrag: Verwaltung von WEG-Anlagen

Der aktualisierte Vertrag berücksichtigt die jüngsten Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes und die aktuelle Rechtsprechung: u.a. Vereinbarungen zur Teilnahme an Eigentümerversammlungen, Umgang mit gesetzlichen Neuerungen sowie Regelungen zu Erhaltungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen. Im Paket enthalten: Gemeinsam mit Haus und Grund Deutschland erarbeiteter und aktualisierter Mustervertrag für die Verwaltung von WEG-Anlagen sowie zusätzliche Muster-Verwaltervollmacht und Muster-Vereinbarung zum Datenschutz. Mit den Erläuterungen und Ausfüllhinweisen des VDIV Deutschland können Sie den Mustervertrag in der Praxis bestmöglich nutzen. Den WEG-Verwaltervertrag erhalten Sie sowohl in einer beschreibbaren PDF- als auch in einer Word-Version. Bitte beachten Sie die im Paket enthaltenen Copyright-Hinweise. (Stand Februar 2025, ZIP-Datei, 6,93 MB)

Mitglieder: 0,00 € (0,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
Nichtmitglieder: 117,81 € (99,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
Dienstleister: 117,81 € (99,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
Handlungsempfehlung Solarpaket

Aktualisierte VDIV-Handlungsempfehlung: „Solarpaket I“ – „Balkonkraftwerke“ und „gemeinschaftliche Versorgung“

Balkonkraftwerke „boomen“ derzeit. Durch das Solarpaket I hat die Gesetzgebung die Anbringung von Balkonkraftwerken erleichtert und zugleich Regelungen für eine gemeinschaftliche Versorgung einer GdWE mittels Photovoltaik geschaffen. Darüber hinaus wird die Anbringung eines Balkonkraftwerkes zudem zu einer privilegierten baulichen Veränderung im Sinne von § 20 Abs. 2 WEG, so dass Eigentümer einen Anspruch auf einen Gestattungsbeschluss geltend machen können. Die aktualisierte Handlungsempfehlung erläutert, mit welchen Vorgaben die Errichtung von Balkonkraftwerken gestattet werden kann und zwar sowohl für den Einzelfall als auch im Rahmen eines allgemeinen Grundlagenbeschlusses in einer Gemeinschaft. Entsprechende Beschlussmuster finden Sie ebenfalls in der Handlungsempfehlung. Daneben können in Eigentümergemeinschaften nun Gebäudestromanlagen betrieben werden, durch welche die Eigentümer/Nutzer direkt mit hauseigenem Strom versorgt werden, ohne den Umweg über einen Netzbetreiber. Die Handlungsempfehlung beleuchtet die bei der Entscheidungsfindung für eine Anlage zu beachtenden Aspekte. (Aktualisierte Fassung Stand Oktober 2024, PDF-Datei zum Download: 3,9 MB)

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Nichtmitglieder: 46,41 € (39,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
Dienstleister: 46,41 € (39,00 € zzgl. 19,00 % USt.)

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Die Mitgliedschaft in den VDIV-Landesverbänden ist als Gütesiegel für Professionalität anerkannt und damit Garant für Ihre Kompetenz und Seriosität.

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