Die Mitgliedschaft in den VDIV-Landesverbänden ist als Gütesiegel für Professionalität anerkannt und damit Garant für Ihre Kompetenz und Seriosität.
Zum 05.12.2024 trat die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen vom 2. Dezember (BGBl I Nr. 384) in Kraft. Im Wesentlichen regelt die Verordnung einen Pflichtenkatalog im Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, richtet sich darüber hinaus aber in bestimmten Fällen auch an Auftraggeber – und damit auch an Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften. Alles was Sie dazu wissen müssen, finden Sie kompakt zusammengefasst in der VDIV Handlungsempfehlung. (Stand Februar 2025, PDF Datei zum Download: 1,3 MB)