Login
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden.
Noch kein Login? Registrieren Sie sich hier für den internen Bereich der Website. Hier können Sie Veranstaltungen buchen und Publikationen erwerben. Mitgliedsunternehmen erhalten zudem Zugang zu gesonderten Angeboten.
Jetzt RegistrierenRund 4.100 Mitglieder in zehn Landesverbänden: Erfahren Sie hier, wer der VDIV Deutschland ist, wieso sich eine Mitgliedschaft lohnt, und lernen Sie unser Netzwerk kennen.
Der VDIV Deutschland beschäftigt sich mit einer Vielzahl an politischen, immobilienwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen. Hier finden Sie eine Auswahl an aktuellen Themen, die Immobilienverwaltungen derzeit bewegen.
Welche Aufgaben übernehmen Immobilienverwaltungen? Hier finden Sie Hintergründe zu Tätigkeiten und Qualifizierung.
Weiterbilden - Netzwerken - Erleben: Unsere vielseitigen Veranstaltungsformate bieten Ihnen ideale Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung, inhaltlichen Qualifizierung und zum brancheninternen Austausch.
Gut zu wissenSie wollen mehr? Finden Sie hier Magazine, Broschüren, Checklisten, Musterverträge, Beschlussvorlagen und weitere Publikationen zu branchenrelevanten Themen.
ÜbersichtSie sind am aktuellen Geschehen der Branche interessiert? Hier sind Sie am Puls der Zeit und jederzeit top informiert
27.07.2026 Ausgabe: 5/2026
Seit Mai 2026 müssen neu ausgestellte Energieausweise ausschließlich die neue EU-Skala von A bis G enthalten, die bisherige Einteilung von A+ bis H entfällt. Besonders relevant: Viele Ausweise aus den Jahren 2015/16 verlieren ihre zehnjährige Gültigkeit. Branchenschätzungenzufolge laufen allein 2025/26 mehrere Hunderttausend Ausweise ab – Verwaltungen sollten den Überblick behalten und Neuausstellungen rechtzeitig beauftragen
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) solltebis Ende Mai 2026 in nationales Recht überführt sein. Das dafür erforderliche Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat der Bundestag nun nach monatelanger, kontroverser Diskussion (verspätet) beschlossen. Die bisherige pauschale 65-Prozent-EE-Vorgabe entfällt; Eigentümer können künftig zwischen unterschiedlichen Heizungsoptionen wählen. Für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gilt ab2029 die sogenannte Bio-Treppe, bei der der vorgeschriebene Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vonzunächst zehn Prozent stufenweise auf 60 Prozent im Jahr 2040 steigt. Das GModG ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG)und enthält neue Sanierungsvorgaben für den Bestand sowie Anforderungen an Nullemissionsgebäude. Verwaltungen sollten Eigentümer auf möglichen Handlungsbedarf nach Inkrafttreten vorbereiten.
Die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur(GEIG)-Gesetzes regelt den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Die GEIG-Novelle sollte eigentlich noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Da die Novelle Teil des GModG-Pakets ist, wird sich der Zeitpunkt jedoch verschieben – das parlamentarische Verfahren läuft noch. Inhaltlich verlagert sich der Fokus: Statt einer starren Anzahl von Ladepunkten rückt künftig die bereitgestellte Ladeleistung stärker in den Mittelpunkt. Bei neu gebauten Nichtwohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen sollen künftig 50 Prozent der Stellplätze vorverkabelt werden, ergänzt um mindestens einen Ladepunkt je fünf Stellplätze. Für Bestandsgebäude gelten die verschärften Anforderungen ab 2027. Verwaltungen sollten Bestände jetzt prüfen und Maßnahmen frühzeitig planen.
Für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen Wärmepläne bis 30. Juni 2026 erstellt worden sein. Für Verwaltungen ist das kein eigener Abgabetermin, aber sehr wichtig für Heizungsentscheidungen, Sanierungsfahrpläne und Eigentümerkommunikation, weil kommunale Wärmeplanung die strategische Frage „Wärmepumpe, Fernwärme, Gasnetz, Quartierslösung?“ beeinflusst.
Ab September 2026 geltenstrengere Anforderungen an Umweltaussagen in der Immobilienvermarktung – Anti-Greenwashing. Unbelegte Begriffe wie „grün“, „ökologisch“ oder „klimaneutral“ ohne zertifizierten Nachweis sind unzulässig. Auch selbst erfundene Nachhaltigkeitszertifikate fallen unter das neue Verbot. Werbematerialien, Exposés und Online-Inserate müssen rechtzeitig geprüft und angepasst werden.
Bis Jahresende müssen alle Wohngebäude mit zentraler Heizung oder Warmwasserversorgung mit fernablesbaren Messgeräten ausgestattet sein – das betrifft Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler undWarmwasserzähler. Ab 1. Januar 2027 dürfen ausschließlich Geräte betrieben werden, die ohne Betreten der Wohnung abgelesen werden können. Die Umrüstung schafft zugleich die Basis für die verpflichtende monatliche Verbrauchsinformation an Mieter.
Rund um Heizungsanlagen bleibt 2026 ein Übergangsjahr. Bis zum Inkrafttreten des GModG gelten die Vorgaben des bisherigen GEG weiter. Verwalterinnen und Verwalter sollten prüfen, welche Pflichten nach neuem Recht fortbestehen oder angepasst werden. Praktisch relevant sind insbesondere Betriebs- und Prüfpflichten im Bestand, etwa für neue Wärmepumpenanlagen in Gebäuden ab sechs Wohn- bzw. Nutzungseinheiten. Sie müssen gemäß dem GEG nach einer Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme, fachkundig geprüft werden. Dienotwendigen Optimierungen sind anschließend innerhalb eines Jahres umzusetzen.
Die bisherige 30-Jahre-Regel für bestimmte alte Öl- und Gasheizkessel nach § 72 GEG sollte nicht mehr isoliert als feste 2026-Frist dargestellt werden, da sie nach dem GModG-Entwurf entfallen bzw. in eine neue Systematik überführt werden soll. Verwaltungen sollten Heizungsalter, Anlagentyp, Sanierungsbedarf und laufende Prüfzyklen dennoch dokumentieren, um Eigentümer bei Instandhaltung, Heizungstausch und Kostenrisiken belastbar beraten zu können.
Referentin Presse- und Öffentlichkeits-
arbeit VDIV Deutschland
Nichts mehr verpassen?
Unsere Newsletter liefern Ihnen die aktuellsten Informationen und Trends der Branche direkt in Ihr Postfach! Melden Sie sich an und bleiben Sie immer top informiert!