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Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Bereits in der Begründung zum Regierungsentwurf vom 27. April 2020 hatte die Bundesregierung angekündigt, die geänderten Vorschriften nach sieben Jahren zu evaluieren. Die Wahl dieses Zeitraums war bewusst: Die Wirksamkeit der Rechtsänderungen, so die Begründung, lasse sich erst nach einem längeren Zeitraum messen. Mit ersten Entscheidungen in Eigentümerversammlungen nach dem neuen Recht sei frühestens im Jahr 2021 zu rechnen; die Willensbildung in den Gemeinschaften dürfte sich gerade bei größeren Vorhaben oftmals über einen sehr langen Zeitraum erstrecken. Diese sieben Jahre laufen im Dezember 2027 ab. Die Evaluation steht damit „vor der Tür“. Sie wird vom Bundesministerium der Justiz durchgeführt und soll auf der Grundlage von Daten erfolgen, die von Interessenverbänden der Wohnungseigentümer, der Immobilienverwaltungen und der Mieter erhoben werden, sowie von Daten des Statistischen Bundesamts.
Gegenstand der Evaluation ist die Frage, ob die mit dem WEMoG verfolgten Ziele erreicht worden sind: die Anpassung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) an gesellschaftliche Rahmenbedingungen, u mweltpolitische Herausforderungen und technische Möglichkeiten. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Frage, in wie vielen Wohnungseigentumsanlagen sich der bauliche Zustand verbessert hat. Darüber hinaus soll untersucht werden, wie sich die mit dem WEMoG neu eingeführten Individualansprüche der Wohnungseigentümer auf bauliche Veränderungen – zur Barrierereduzierung, für den Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, zum Einbruchsschutz und für den Glasfaseranschluss – in der Praxis bewährt haben.
Seit dem Inkrafttreten des WEMoG hat eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere des Bundesgerichtshofs, das neue Wohnungseigentumsrecht konkretisiert. Vieles ist damit geklärt. Doch längst nicht alles: Es gibt Fragen, die das WEMoG nicht hinreichend berücksichtigt hat, und Probleme, die sich erst in der täglichen Praxis der Immobilienverwaltung gezeigt haben. Genau hier setzt der VDIV Deutschland an.
Der VDIV Deutschland wird sich als der Interessenverband für Immobilienverwaltungen aktiv an der Evaluation beteiligen und die Erfahrungen der Verwalterinnen und Verwalter mit dem geänderten Wohnungseigentumsrecht in die Diskussion einbringen. Denn sie sind es, die täglich mit den Stärken und Schwächen des Gesetzes in der Praxis konfrontiert sind: bei der Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, bei der Umsetzung von Beschlüssen, bei der Verwaltung der gemeinschaftlichen Finanzen und bei der Begleitung baulicher Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum.
Wir werden dabei nicht nur auf die Neuregelungen des WEMoG eingehen, sondern auch Themen aus der Verwaltungspraxis ansprechen, die nach wie vor ungelöst sind und die Arbeit der Verwalterinnen und Verwalter regelmäßig erschweren. Das Ziel: eine Evaluation, die nicht nur Rückschau hält, sondern auch den Weg für notwendige Reformen bereitet. Dieses Vorgehen des VDIV Deutschland, nämlich die Praxis sprechen zu lassen, war bereits bei der letzten WEG-Reform 2020 ein gut gewählter Weg, denn letztlich geht es um vernünftige Rahmenbedingungen und nicht um Theoriegebilde.
Beginnend mit dieser Ausgabe der VDIVAKTUELL werden wir in den nächsten Heften einzelne Themen aufgreifen, bei denen wir die Erfahrungen mit dem neuen Wohnungseigentumsrecht vorstellen und den gegebenenfalls bestehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzeigen wollen. Dabei geht es nicht um eine rechtswissenschaftliche Abhandlung, sondern um die praxisnahe Bestandsaufnahme aus der Perspektive der Immobilienverwaltung – mit dem Ziel, konkrete Impulse für die Evaluation zu setzen. Den Auftakt macht in dieser Ausgabe ein Beitrag zum Thema „Erhaltungskonzept und Erhaltungsrücklage“ – ein Beispiel dafür, was die Artikelserie leisten soll: sachliche Bestandsaufnahme, neutrale Einschätzung der Praxis und, wo nötig, einen konkreten Reformvorschlag an den Gesetzgeber.
Die Stellungnahme des VDIV Deutschland zur Evaluation soll die Erfahrungen und Einschätzungen möglichst vieler Verwalterinnen und Verwalter widerspiegeln. Deshalb möchten wir Sie ausdrücklich einladen, sich zu beteiligen. Wir haben dafür eine E-Mailadresse eingerichtet: evaluation@vdiv.de Über sie können Sie uns Ihre Meinungen und Erfahrungen zum jeweiligen Thema der Artikelserie mitteilen. Sie können uns aber auch auf Themen aufmerksam machen, die aus Ihrer Sicht im Rahmen der Evaluation des Wohnungseigentumsgesetzes berücksichtigt werden sollten. Alle Rückmeldungen werden wir in die internen Beratungen über die Stellungnahme des VDIV Deutschland zur Evaluation einfließen lassen.
Die WEG-Evaluation ist eine Chance – für den Verband und alle Verwalterinnen und Verwalter. Wir wollen dies nutzen. Machen Sie mit: evaluation@vdiv.de
Geschäftsführer
Hausverwaltung Harte,
Vorsitzender VDIV Niedersachsen/ Bremen,
Präsidiumsmitglied VDIV Deutschland
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